Coronavirus – SchweizKommission will bei Luzerner Härtefällen auch kleinen Firmen helfen
kad, sda
25.11.2020 - 14:50
Die Kommission Wirtschaft und Abgaben (Wak) des Luzerner Kantonsrats will, dass auch kleine Firmen Anspruch auf Härtefallgelder in der Coronakrise haben. Sie lehnt den Vorschlag des Regierungsrats ab, bei der Vergabe der Mittel aus dem 25-Millionen-Franken-Topf eine Untergrenze bei den Mitarbeiterzahlen festzulegen.
Mit den Darlehen und A-fonds-perdu-Beiträgen sollen gemäss der Regierung in erster Linie Firmen unterstützt werden, die eine bestimmte volkswirtschaftliche Relevanz haben.
Die Regierung will dazu auch eine Mindestgrösse festlegen. Die Wak, die das Geschäft vorberaten hat, will darauf jedoch verzichten, wie sie am Mittwoch mitteilte. Auch Kleinunternehmen sollen Zugang zu den Unterstützungsmassnahmen erhalten, argumentierte die Kommission.
Man habe dem Regierungsrat diesbezüglich eine Anregung mitgegeben. Das Vergabeprozedere solle unbürokratisch sein, es brauche einen breiten Mix an Beurteilungskriterien. Neben der wirtschaftlichen Situation müsse auch die lokale Bedeutung eines Unternehmens berücksichtigt werden.
Die Wak stimmte dem Sonderkredit von 25 Millionen Franken für Härtefälle einstimmig zu. Davon sind 3 Millionen Franken als nicht rückzahlbare Hilfen vorgesehen. Ob dieser Betrag reiche, werde sich wohl erst in einer späteren Phase zeigen.
Wichtig ist aus Sicht der Kommission ein schnelles Agieren. Deshalb verzichtete eine Mehrheit der Wak auf eine Mitarbeit an der Verordnung, die bereits im Dezember die Härtefalllösung in Kraft setzen soll. Der Kantonsrat wird das Geschäft voraussichtlich an der Session von Ende November/Anfang Dezember beraten.
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