Volksrechte Kommission will Gegenvorschlag zur Luzerner Privatpflege-Initiative

SDA

9.11.2020 - 14:55

Die CVP-Initiative fordert einen Abzug vom steuerbaren Einkommen für freiwillige und unentgeltliche Pflege und Betreuung von Hilfsbedürftigen. (Symbolbild)
Die CVP-Initiative fordert einen Abzug vom steuerbaren Einkommen für freiwillige und unentgeltliche Pflege und Betreuung von Hilfsbedürftigen. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/DPA/DANIEL REINHARDT

Die kantonsrätliche Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) verlangt die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags zur Privatpflege- und Betreuungsinitiative der Luzerner CVP. Zwar unterstützt sie das Kernanliegen der Initiative, ein Steuerabzug sei aber das falsche Mittel. Sie fordert ein «griffigeres Modell».

Die Kommission beantragt einstimmig die Rückweisung der Botschaft und verlangt vom Regierungsrat die Ausarbeitung eines Gegenentwurfes, wie sie am Montag mitteilte.

Der mit der Initiative geforderte Steuerabzug würde das schon heute hochkomplexe Steuersystem weiter verkomplizieren, argumentiert die WAK. Zudem wäre die Steuergerechtigkeit nicht gegeben. Die Kommission ist der Ansicht, dass gerade betreuende Personen mit geringem Einkommen kaum davon profitieren könnten.

So unterbreitet die Kommission der Regierung Rahmenbedingungen für die Ausarbeitung eines Gegenentwurfes. Das Kernanliegen der Unterstützung von privatpflegenden und -betreuenden Personen – so das Anliegen der Kommission – müsse darin umgesetzt werden. Die Luzerner Lösung soll sich jedoch als Ergänzung zum kürzlich angekündigten Bundesgesetz über die Verbesserung von Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigkeitsbetreuung präsentieren.

Regierung ist gegen CVP-Initiative

Die CVP hatte die Privatpflege- und Betreuungsinitiative im März 2019 mit 5000 Unterschriften eingereicht. Das Begehren verlangt einen Abzug von 5000 Franken vom steuerbaren Einkommen für diejenigen, die freiwillig und gratis Hilfsbedürftige pflegen und betreuen.

Die Luzerner Regierung beantragt dem Parlament die Initiative ohne Gegenentwurf abzulehnen. Es wäre nicht gerecht, Freiwilligenarbeit im Bereich der Pflege mit einem Steuerabzug zu honorieren, nicht aber etwa freiwillige Jugendarbeit. Zudem sei er skeptisch gegenüber Lenkungsmassnahmen via Steuerabzügen, argumentiert der Regierungsrat. Wichtiger als Steuererleichterungen seien für die Pflegenden Beratungs- und Entlastungsangebote.

Das Geschäft wird an der Session von Ende November beraten.

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