SalärKommission will Nidwaldner Richterlöhne noch nicht erhöhen
SDA
7.10.2020 - 08:03
Die Löhne von Vizepräsidentinnen und -präsidenten des Ober- und Verwaltungsgerichts im Kanton Nidwalden sollen vorerst nicht erhöht werden. Die Kommission für Staatspolitik, Justiz und Sicherheit (SJS) erachtet einen solchen Schritt aufgrund der Coronakrise als «falsches Zeichen».
Das Büro des Nidwaldner Landrats beantragte dem Parlament, das Entschädigungsgesetz anzupassen, da die Vizepräsidien des Ober- und Verwaltungsgerichts beim Lohn zu tief eingereiht seien. Sie befinden sich aktuell auf dem Niveau der Kantonsgerichtspräsidien, hätten aber ein breiteres Spektrum an Rechtsgebieten als diese zu bearbeiten.
Auch sei die Einstufung systematisch zu tief, da bei einem beruflichen Karriereschritt vom Kantonsgericht an die höhere Instanz die Gehaltseinreihung unverändert bleibt oder gar tiefer ist. Die Änderung würde laut dem Büro 15'400 Franken jährlich kosten.
Die Kommission SJS ist nicht grundsätzlich gegen eine Erhöhung, wie sie in ihrem Antrag festhält, der am Dienstag veröffentlicht wurde. Trotzdem sprach sie sich mit 5 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen gegen die Änderung aus, da es zu Zeiten von Covid-19 nicht der richtige Zeitpunkt für eine solche Erhöhung sei. Die Kommission sei nicht abgeneigt, die Thematik zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzugreifen.
Der Landrat beschäftigt sich in seiner Sitzung vom 21. Oktober mit der Vorlage. Unbestritten ist ein zweiter Bestandteil. Dabei geht es um die Entschädigungen von Kommissionen und Arbeitsgruppen. Gemäss Gesetz erfolgt diese jeweils im Dezember, wird aber heute halbjährlich überwiesen. Das soll auch im Gesetz so festgehalten werden.
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