Justiz Kriminalgericht: ein Frei- und ein Schuldspruch

SDA

3.2.2020 - 23:59

Das Luzerner Kriminalgericht hat zwei Urteile zu Sexualdelikten veröffentlicht, einen Freispruch und einen Schuldspruch.
Das Luzerner Kriminalgericht hat zwei Urteile zu Sexualdelikten veröffentlicht, einen Freispruch und einen Schuldspruch.
Source: Kantonsgericht Luzern

Ein mutmasslicher Kinderschänder ist vom Kriminalgericht Luzern freigesprochen worden. Der 41 Jahre alte Schweizer war von der Staatsanwaltschaft der mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind und des Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung beschuldigt worden.

Das Kriminalgericht hat am Montag das Urteil im Dispositiv veröffentlicht. Eine schriftliche Begründung des Freispruchs liegt somit nicht vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Wie aus dem Urteilsdispositiv weiter hervorgeht, erhält der Freigesprochene keine Genugtuung ausbezahlt. Der Staat muss aber die Verfahrenskosten von rund 45'000 Franken übernehmen.

Die Staatsanwaltschaft hatte gemäss der kommentierten Traktandenliste für eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten und eine Busse von 300 Franken plädiert. Er habe 2013 und 2014 mehrmals sexuelle Handlungen an seinem kleinen Sohn vorgenommen. Zudem habe er sich trotz eines Näherungsverbots auf einer Tankstelle seiner damaligen Frau und ihren gemeinsamen Kindern genähert.

Schuldspruch für mutmasslichen Vergewaltiger

In einem zweiten Fall, bei dem das Kriminalgericht mutmassliche Sexualdelikte beurteilen musste, kam es zu einem Schuldspruch. Der Beschuldigte hat gemäss des im Dispositiv vorliegenden und noch nicht rechtsgültigen Urteils in einem Treppenhaus eines Stadtluzerner Clubs eine betrunkene Frau vergewaltigt.

Die Richter verurteilten den 22 Jahre alten Rumänen wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung und der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, wie dies die Staatsanwaltschaft verlangt hatte. Die teilbedingte Freiheitsstrafe fällt mit 2 Jahren und 6 Monaten um ein halbes Jahr kürzer aus als beantragt. Dazu kommt eine Busse von 200 Franken und ein Landesverweis von acht Jahren.

Ferner hat der Beschuldigte die Verfahrenskosten von knapp 24'000 Franken zu tragen. Der Privatklägerin muss er ferner eine Genugtuung von 5000 Franken zahlen. Zudem hat er ihr Schadenersatz zu leisten.

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