Coronavirus – Schweiz Kurzarbeit bei Luzerner Firmen soll keine Härtefallhilfe verhindern

kad, sda

4.3.2021 - 23:00

Wer im Kanton Luzern Kurzarbeit beantragt, statt seine Angestellten zu entlassen, soll nicht benachteiligt werden bei der Vergabe von Härtefallhilfe. (Archivbild)
Wer im Kanton Luzern Kurzarbeit beantragt, statt seine Angestellten zu entlassen, soll nicht benachteiligt werden bei der Vergabe von Härtefallhilfe. (Archivbild)
Keystone

Unternehmen, die in der Coronakrise Kurzarbeitsgelder erhalten, sollen bei der Vergabe von Härtefallhilfen nicht benachteiligt werden. Die Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Luzerner Kantonsrats stellt einen entsprechenden Antrag.

4.3.2021 - 23:00

Anspruch auf Corona-Härtefallbeiträge haben Unternehmen, die mindestens 40 Prozent Umsatzeinbussen geltend machen können. Die WAK sprach sich in der Vorberatung des Zusatzkredits für die Härtefallmassnahmen für diesen Prozentsatz aus. Eine Senkung auf 25 Prozent habe keine Mehrheit gefunden, teilte die Kommission am Donnerstag mit.

Bei der Berechnung des massgebenden Umsatzes schlägt die Kommission jedoch eine Anpassung vor. Erhält ein Unternehmen Kurzarbeitsentschädigung, zählt diese zum Umsatz, was dazu führen könne, dass die Firma Anspruch auf Härtefallhilfe verliere.

Das schaffe Fehlanreize, hält die Kommission fest. Eine Mehrheit fordert eine Korrektur. Sie beantragt, dass bei der Berechnung des massgebenden Umsatzes lediglich der Umsatz aus der ordentlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens für ein Härtefallgesuch massgebend ist. Bei der Berechnung der massgebenden Unterstützung hingegen soll die Kurzarbeitsentschädigung weiterhin berücksichtigt werden.

Der Kanton Luzern beteiligt sich am Härtefallprogramm des Bundes. Ende Jahr hatte der Kantonsrat Härtefallmassnahmen im Umfang von 25 Millionen Franken bewilligt. Der Regierungsrat will die Hilfen um 21,7 Millionen Franken aufstocken. Die Kommission heisst diesen Antrag einstimmig gut. Die Vorlage wird voraussichtlich in der Märzsession beraten.

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