Der Nidwaldner Landrat hat am Mittwoch den innerkantonalen Finanzausgleich revidiert. Er entschied sich dabei, aus Rücksicht auf die Gemeinden den Kanton weniger stark zu entlasten als vom Regierungsrat vorgeschlagen. Die Revision passierte nach erster Lesung mit 42 zu 9 Stimmen.
Im direkten Finanzausgleich unterstützen der Kanton und die finanzstarken Gemeinden die finanzschwächeren Kommunen. Mit der Revision des Finanzausgleichs sollen die Auszahlungen an die Nehmergemeinden begrenzt werden, um den Kanton zu entlasten. Begründet wird dies damit, dass dieser wegen der steigenden Finanzkraft immer mehr in den Nationalen Finanzausgleich (NFA) einzahlen muss.
Deshalb wird neu eine Obergrenze eingeführt. Kanton und Gebergemeinden zahlen in den Ausgleichstopf ein. Zahlen sie mehr ein als die Obergrenze vorsieht, wird der kantonale Beitrag entsprechend reduziert. Dieser Mechanismus wurde im Landrat nicht bekämpft.
Umstritten war die Höhe der Obergrenze. Der Regierungsrat sah 18,5 Millionen Franken vor. Dieser Betrag sollte noch um 20 Prozent des Betrages, den Kanton und Gemeinde über dieser Grenze einzahlen, erhöht werden.
Liefern Kanton zusammen zum Beispiel 19,5 Millionen in den Topf ab, würde die Grenze gemäss Antrag der Regierung um 1 Million überschritten. Von dieser ginge 0,8 Millionen Franken an den Kanton, ein Fünftel oder 0,2 Millionen würden im Topf verbleiben, so dass die Nehmergemeinden total mit 18,7 Millionen Franken unterstützt werden könnten.
Die vorberatende Kommission machte sich indes für eine Obergrenze von 19 Millionen statt 18,5 Millionen stark. Für die Nehmergemeinden müsse genügend Geld im Finanzausgleich bleiben. Remo Zberg (FDP) lehnte dies aus Rücksicht auf die Kantonsfinanzen ab. Mit 34 zu 15 Stimmen setzten sich aber die Gemeindeinteressenvertreter und damit eine höhere Obergrenze durch.
Eine Minderheit der vorberatenden Kommission beantragte, nicht nur 20 Prozent des Überschusses im Finanzausgleich zu belassen, sondern 30 Prozent. Antragsstellerin Therese Rotzer (CVP) sagte, dass die finanzielle Situation des Kantons nicht so schlecht sei. Sie unterlag aber mit 31 zu 22 Stimmen.
Die Fraktion der Grünen/SP hatte das Geschäft abtraktandieren und erst nach der Abstimmung über die AHV-Steuervorlage im Mai behandeln wollen. Der Kuchen solle erst verteilt werden, wenn man wisse, wie gross er sei. Mit 47 zu 8 Stimmen wurde dies abgelehnt. Die grosse Mehrheit des Landrats sah keine Vorteile, die eine Verschiebung bringen könnte.
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