Energiespardebatte im Landrat Nidwalden: Das Parlament sprach sich gegen eine zusätzliche Verschärfung aus.
Gegen den Antrag von Umweltdirektor Joe Christen (FDP) sprach sich das Parlament für den Einsatz von Bioheizöl aus.
Der Stichentscheid der Landratspräsidentin Therese Rotzer-Mathyer (CVP) rettete die Sanierungspflicht für zentrale Elektrowiderstandsheizungen.
Landrat Nidwalden erhöht beim Energiesparen Druck nicht zusätzlich - Gallery
Energiespardebatte im Landrat Nidwalden: Das Parlament sprach sich gegen eine zusätzliche Verschärfung aus.
Gegen den Antrag von Umweltdirektor Joe Christen (FDP) sprach sich das Parlament für den Einsatz von Bioheizöl aus.
Der Stichentscheid der Landratspräsidentin Therese Rotzer-Mathyer (CVP) rettete die Sanierungspflicht für zentrale Elektrowiderstandsheizungen.
In Nidwaldner Gebäuden soll mit weniger und mit umweltfreundlicherer Energie geheizt und das Wasser erwärmt werden. Der Landrat hat am Mittwoch in erster Lesung das Energiegesetz revidiert und die Regierungsvorlage dabei nicht weiter verschärft, sondern gelockert.
Die Stossrichtung der Gesetzesrevision, welche die Energiestrategie 2050 des Bundes umsetzt, stiess bei SVP, CVP und FDP auf Zustimmung. Die Fraktion Grüne/SP hätte sich aber strengere Vorschriften gewünscht. Nidwalden könne mit diesen nur minimalen Verschärfungen die Klimaziele nicht erreichen, sagte ihr Sprecher.
Die Linke konnte sich im Landrat nicht durchsetzen. So beantragte sie vergeblich für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind und mit Heizöl oder Gas geheizt werden, eine Energieetikette (Geak). Die bürgerliche Mehrheit sah darin aber keinen Nutzen.
Die Grünen hätten auch gerne Kanton und Gemeinden stärker in die Pflicht genommen. Nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei Umbauten sollten sie bezüglich Energieverbrauch eine Vorbildfunktion übernehmen. Es gehe hier um die Glaubwürdigkeit, sagte Thomas Wallimann (Grüne). Eine Vorbildfunktion könne nicht gesetzlich erzwungen werden, wurde ihm entgegnet.
Ersatz von Erdölheizungen
Ausführlich diskutiert wurden die Vorgaben beim Ersatz von Erdölheizungen. In bestehenden Wohnbauten solle beim Heizungsersatz «sicher nicht noch mal eine Erdölheizung» eingebaut werden, forderte Ilona Cortese (Grüne).
Das Gesetz sieht vor, dass der Anteil der erneuerbaren Energie beim Ersatz von Erdölheizungen mindestens 10 Prozent betragen solle. Der Antrag der Grünen auf 20 Prozent wurde abgelehnt. Die Erfahrungen aus anderen Kantonen zeigten, dass bei der 10-Prozent-Vorgabe vier von fünf der neuen Wärmeerzeuger vollständig mit erneuerbarer Energie ausgestattet würden, erklärte die Parlamentsmehrheit.
Umstritten war die Idee der vorberatenden Kommission, Erdölheizungen zuzulassen, wenn mindestens 20 Prozent Bioheizöl verfeuert werde. Damit erhalte der Hausbesitzer eine weitere Option für eine pragmatische Lösung, sagten die Befürworter.
Knapp Bioheizöl zugelassen
Umweltdirektor Joe Christen (FDP) lehnte diesen Vorschlag aber ab. Bioheizöl habe nichts mit CO2-Neutralität zu tun, sagte er. Der Kontrollapparat werde aufgebläht. Er wies auch auf technische Schwierigkeiten hin. Die Befürworter des Bioheizöls setzten sich dennoch mit 26 zu 25 Stimmen durch.
Unbestritten war dagegen der Vorschlag der Kommission, dass Hauseigentümer sich auch an Gemeinschaftsanlagen beteiligen können, um ihrer Pflicht, selbst Strom zu produzieren, nachzukommen. Für die Umsetzung brauche es dann aber noch ein paar Klimmzüge, warnte Christen.
Gefeilscht wurde um die Ersatzabgabe, die Hauseigentümer zahlen müssen, wenn sie die Vorgabe der Eigenstromproduktion nicht erfüllen. Die Grünen fanden, die Abgabe müsse so hoch sein, dass es nicht attraktiv sei, auf eine Solaranlage zu verzichten. Bürgerliche Votanten setzten sich, aus Rücksicht auf Hauseigentümer in Schattenlagen, für eine tiefe Abgabe ein. Es setzte sich schliesslich ein mittlerer Weg des Regierungsrats durch.
Mit Stichentscheid der Landratspräsidentin behielt der Rat die Sanierungspflicht für Widerstandsheizungen mit Wasserverteilsystemen im Gesetz. Die Übergangsfrist beträgt 15 Jahre. Für Boiler wurde die Sanierungspflicht dagegen mit 31 zu 16 Stimmen gestrichen.
In der Konsultativabstimmung nach erster Lesung wurde die Revision mit 38 zu 7 Stimmen gutgeheissen.
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