PrämienverbilligungLuzern 2020 bei Prämienverbilligung mit neuer Richtprämie
SDA
20.11.2019 - 12:27
Bei der Prämienverbilligung gilt im Kanton Luzern ab 2020 die neue Richtprämie von 84 Prozent der Durchschnittsprämie. Die Regierung setzt neue Bestimmungen um, obwohl diese erst Mitte 2020 in Kraft treten. Die SP fordert trotz dieser Verbesserung weitere Anpassungen.
Bei den Bestimmungen, die der Regierungsrat vorzeitig anwendet, geht es um den Gegenvorschlag zur SP-Volksinitiative «Sichere Prämienverbilligung – Abbau verhindern». Der Kantonsrat hatte den Gegenvorschlag Ende Oktober nach zweiter Lesung einstimmig angenommen und die Initiative abgelehnt. Wie die SP am Mittwoch mitteilte, zieht sie die Initiative zurück.
Die Richtprämie legt fest, wer Anspruch auf Prämienverbilligung hat, nämlich wenn ihr Wert höher ist, als zehn Prozent des Einkommens. Bislang setzte der Regierungsrat die Richtprämie von Jahr zu Jahr fest. Für 2019 betrug sie 83 Prozent der Durchschnittsprämie. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen sehen einen Wert von 84 Prozent vor.
Versprechen einlösen
Der Regierungsrat begründet die Festsetzung der Richtprämie auf den Wert des noch nicht rechtskräftigen Gegenvorschlags damit, dass er ein politisches Versprechen abgegeben habe, die neuen Bestimmungen bereits auf 2020 anzuwenden. Dieses Versprechen werde hiermit eingelöst. Der Regierungsrat setzt nach Auskunft der zuständigen Dienststelle alle im Gegenvorschlag festgehaltenen Parameter um, die er in eigener Kompetenz anpassen kann.
Im Voranschlag 2020 ist die höhere Richtprämie bereits enthalten. Die Aufwendungen für die Prämienverbilligung sind auf 198,4 Millionen Franken budgetiert, was einer Zunahme von 12,7 Prozent entspricht. Im Kanton Luzern haben etwa 26 Prozent der Bevölkerung Anspruch auf Prämienverbilligung
Die Luzerner Haushalte werden 2020 durch die Entwicklung der Krankenkassenprämien finanziell etwas entlastet: Diese Prämien sinken durchschnittlich um 1,5 Prozent.
SP: «Diskussion nicht beendet»
Die SP schreibt, dass der Gegenvorschlag die Forderungen ihrer Volksinitiative erfülle und diese deswegen zurückgezogen werde. Der Gegenvorschlag sei eine Folge des Sieges, den die SP vor dem Bundesgericht erreicht habe.
Das Bundesgericht war zum Schluss gekommen, dass Luzern zu viele Personen mit einem mittleren Einkommen von der Prämienverbilligung ausgeschlossen habe. Nach Ansicht der SP erfüllt der Kantons Luzern die vom Bundesgericht aufgestellten Vorgaben aber noch nicht vollständig. Die Situation für Einzelpersonen bleibe ungerecht, die Diskussion um die Prämienverbilligung sei im Kanton Luzern deswegen noch nicht beendet.
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