Coronavirus – Schweiz Luzern behandelt kleine und grosse Firmen bei Härtefällen gleich

we, sda

22.4.2021 - 16:15

Der Luzerner Finanzdirektor Reto Wyss präsentierte ein neues Unterstützungsmodell für Härtefälle. (Archivbild)
Der Luzerner Finanzdirektor Reto Wyss präsentierte ein neues Unterstützungsmodell für Härtefälle. (Archivbild)
Keystone

Luzerner Firmen, deren Umsatz in der Coronakrise um mehr als 40 Prozent einbrach, erhalten künftig deutlich mehr nicht rückzahlbare Härtefallgelder. Der Regierungsrat hat entschieden, die grosszügigere Bundeslösung für Grossbetriebe auch für kleinere Firmen anzuwenden.

we, sda

1435 Gesuche um Finanzhilfe aus den Härtefallprogrammen sind im Kanton Luzern bislang eingegangen. 78 Prozent seien bearbeitet, 66 Millionen Franken ausbezahlt, sagte Finanzdirektor Reto Wyss (CVP) am Donnerstag vor den Medien.

85 Prozent der Gesuche stammten von behördlich geschlossenen Betrieben wie Restaurants, Fitnesszenter oder Detailhandel. Nun kommt es zu einem Systemwechsel beim Unterstützungsmodell, der insbesondere die ordentlichen Härtefälle betrifft, also jene Firmen, die zwar nicht geschlossen wurden, aber einen Umsatzrückgang von 40 Prozent und mehr ausweisen.

Hintergrund der Anpassung der kantonalen Verordnung ist unter anderem eine Neuerung beim Bund: Dieser übernimmt künftig vollständig die Härtefallgelder der Betriebe, mit mehr als 5 Millionen Franken Umsatz. Er legt dazu auch die Bedingungen fest, etwa ein vierjähriges Dividendenverbot und eine Rückzahlung, falls ein Unternehmen trotz Hilfe Gewinn schreibt.

Fixkosten nach Branche

Der A-fonds-perdu-Beitrag errechnet sich neu anhand eines Fixkostensatzes. Dieser ist je nach Branche unterschiedlich – 8 Prozent der Umsatzeinbusse beträgt die Pauschale etwa für Reisebüros, 15 Prozent sind es im Detailhandel und 25 Prozent für Hotels, Schausteller oder Carunternehmen.

Diese ordentlichen Härtefälle erhielten bislang die Hilfsgelder im Verhältnis von 1 zu 9 als nicht rückzahlbare Beiträge und Kredite. «Es wird auch künftig Kredite geben, aber wesentlich weniger», sagte Wyss.

Um keine Ungleichbehandlung von grösseren und kleineren Firmen zu schaffen, wende der Kanton die Bundesregelung auch für Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 5 Millionen Franken an. An deren Hilfe müssen die Kantone 30 Prozent beitragen, weshalb die Regierung dem Parlament einen Nachtragskredit von 4,2 Millionen Franken beantragt.

Kein Geld zurückzahlen

Vorerst nicht antasten will die Regierung die Regelung für behördlich geschlossene Betriebe mit weniger als 5 Millionen Franken Umsatz. Damit wolle man auch verhindern, dass diese allenfalls Geld zurückzahlen müssten, sagte Wyss. Im Mai werde man die Situation aber neu analysieren.

An der neuen Härtefallunterstützung haben auch die Unternehmerseite und die Sozialpartner mitgearbeitet. Gaudenz Zemp, Direktor des KMU- und Gewerbeverbands Kanton Luzern, begrüsste die Lösung. Er verwies darauf, dass Dreiviertel der Luzerner Unternehmen von der Coronakrise nicht betroffen seien oder gar davon profitierten.

Er würdigte, dass die betroffenen Firmen nun ihre Fixkosten seit der Schliessung erstattet erhielten und gleichzeitig die Liquidität bis Juni sichergestellt sei. Zudem würden Bund und Kanton Luzern nun die gleichen Kriterien anwenden und auch der Vergleich mit anderen Kantonen halte stand.

Mehr Transparenz

Marcel Budmiger, Geschäftsleiter des Luzerner Gewerkschaftsbundes, sagte, er könne sehr gut leben mit dieser Lösung. Er begrüsste insbesondere die höhere Transparenz bei der Vergabe von Geldern für ordentliche Härtefälle und das vereinfachte Verfahren, da der Umsatz und nicht mehr der Finanzbedarf ausschlaggebend sei.

Die Neuregelung dürfte für den Kanton Luzern vorerst nicht mehr Gesuche bedeuten, sagte Finanzdirektor Wyss. Die bereits eingereichten Gesuche werde man nun automatisch überprüfen.