Coronavirus – Schweiz Luzern bereitet sich auf mögliche Maskenpflicht beim Einkaufen vor

SDA

17.9.2020 - 16:11

Noch müssen die Luzernerinnen und Luzerner keine Gesichtsmasken tragen beim Einkaufen.
Noch müssen die Luzernerinnen und Luzerner keine Gesichtsmasken tragen beim Einkaufen.
Source: KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Die Einkaufsläden im Kanton Luzern sollen sich auf eine mögliche Maskentragepflicht vorbereiten. Der kantonale Führungsstab hat am Donnerstag die Organisation des Luzerner Detailhandels mündlich darüber informiert. Denn falls der Kanton eine solche Massnahme anordnet, müssen die Betreiber diese innerhalb von drei Tagen umsetzen.

Es handle sich dabei aber erst um eine vorsorgliche Information im Sinne einer Eventualplanung, teilte die Staatskanzlei mit. Ziel dieser vorsorglichen Information sei es, dass sich die Luzerner Detaillisten rechtzeitig vorbereiten können. Aktuell bestehe keine konkrete Absicht, eine Maskentragpflicht in den Innenräumen von Luzerner Einkaufsläden und Einkaufszentren anzuordnen.

Je nach Entwicklung der epidemiologischen Lage könnte diese Massnahme aber notwendig werden, um einer weiteren Ausbreitung des Virus im Kanton Luzern entgegenzuwirken, heisst es weiter. Der Kanton Luzern berücksichtige bei der Prüfung möglicher Schutzmassnahmen zahlreiche weitere Faktoren wie wirtschaftliche Aspekte oder die Behandlungskapazität der Spitäler.

Das mögliche Konzept sieht vor, dass die Maskentragepflicht auch in geschlossenen Besucherpassagen von Einkaufszentren gelten würde. Dort müssten ebenfalls sämtliche Personen stets eine Schutzmaske tragen. Die Besucherpassagen im Bahnhof Luzern würden nicht zu den geschlossenen Besucherpassagen zählen, heisst es.

Von der Maskentragepflicht ausgenommen wären Läden, die sich nicht in Einkaufszentren befinden, und die eine Fläche bis maximal 80 Quadratmetern aufweisen – sofern der Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann und sich nicht mehr als zehn Personen im Geschäft befinden.

Wie im öffentlichen Verkehr wären bei einer Maskenpflicht in Einkaufsläden und Einkaufszentren Kinder vor ihrem 12. Geburtstag ausgenommen. Ebenso Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen keine Maske tragen können.

Zahlreiche Kantone wie Basel-Stadt, Waadt, Genf, Jura, Neuenburg, Solothurn, Wallis, Freiburg oder Zürich führten bereits eine Maskenpflicht in Läden und Geschäften ein.

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