Kantonsrat LULuzern ebnet Schwelleneffekt bei Alimentenbevorschussung
SDA
21.10.2019 - 11:26
Alleinerziehende, die wegen ihres Einkommens keine Alimentenbevorschussung erhalten, sollen nicht schlechter dastehen als solche mit tieferem Lohn und Alimentenbevorschussung. Der Kantonsrat hat sich deswegen für die Einführung der Teilbevorschussung entschieden.
Das Parlament änderte am Montag nach erster Lesung das Sozialhilfegesetz mit 109 zu 0 Stimmen. Damit wird ein sogenannter Schwelleneffekt beseitigt. Dieser führt dazu, dass Personen mit höherem eigenem Einkommen schlechter dastehen als Personen, die mit tieferem Einkommen Hilfe vom Staat erhalten.
Bei der Alimentenbevorschussung springt die Gemeinde ein, wenn ein Elternteil nach der Scheidung die Alimente nicht, zu spät oder nur teilweise bezahlt. Die Gemeinde bezahlt diese Unterhaltsbeiträge aber nur bis zu einem bestimmten Einkommen des anderen Elternteils. Zur Zeit liegt die Grenze bei einem Kind bei 43'000 Franken.
Dies kann dazu führen, dass eine alleinerziehende Person, die nur wenig mehr als 43'000 Franken verdient, finanziell schlechter dasteht als eine andere, deren Einkommen knapp unter der Grenze liegt. Im Rat war unbestritten, dass dies falsch sei.
Die Fraktionssprecherinnen erklärten, dass der Schwelleneffekt im Kanton Luzern hoch sei. Eine Teilbevorschussung animiere zur Erwerbsarbeit, reduziere das Armutsrisiko und stärke die Erwerbsfähigkeit der Frauen.
Der Regierungsrat schätzt, dass diese Teilbevorschussung rund 200 Kindern von Alleinerziehenden zugute kommen wird. Der finanzielle Mehraufwand für die Gemeinden dürfte bei 400'000 bis 500'000 Franken liegen. Dieser könnte aber dadurch kompensiert werden, dass die Betroffenen dank der Beseitigung des Schwelleneffekts einen Erwerbsanreiz erhalten. Zudem könnte auch das Risiko, dass jemand Sozialhilfe benötigt, kleiner werden.
2017 hatten die Luzerner Gemeinden in 960 Fällen Alimentenbevorschussung in der Höhe von 4,6 Millionen Franken bezahlt. 46 Prozent der Dossiers entfielen auf die Gemeinden Luzern, Kriens und Emmen.
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