Der Kanton Luzern muss die Anfang 2018 in Kraft gesetzten Regeln für die Mehrwertabgabe nach einer Intervention des Bundes anpassen. Grund ist, dass der Kanton bei der Freigrenze, mit der kleine Grundstücke von der Abgabe ausgenommen werden, zu grosszügig war.
In der am Montag publizierten Botschaft ist das Unverständnis des Regierungsrats für die Haltung des Bundes offenkundig. Um aber Sanktionen zu verhindern oder diese zumindest zu minimieren, legte er dem Kantonsrat dennoch eine Änderung des Planungs- und Baugesetzes vor. Auf eine Vernehmlassung wurde verzichtet.
Wird ein Grundstück eingezont, steigt sein Wert. Der Bund verpflichtet die Kantone, mindestens 20 Prozent des Mehrwerts abzuschöpfen Der Kanton Luzern hat die entsprechenden Regeln bereits auf den 1. Januar 2018 umgesetzt, aber nicht vollständig im Sinne des Bundesrechts.
Das Luzerner Planungs- und Baugesetz sieht nämlich vor, dass auf Mehrwerten von unter 100'000 Franken keine Abgabe bezahlt werden muss. Gleiches gilt für Grundstücke, die kleiner als 300 Quadratmeter sind. Luzern stellt sich auf den Standpunkt, dass die Einzonung solch kleiner Grundstücke nur selten vorkomme.
Das Bundesgericht hob aber eine Bestimmung aus dem Kanton Tessin, die ebenfalls eine Freigrenze von 100'000 Franken vorsah, auf. Das Bundesamt für Raumentwicklung machte Luzern auf diesen Sachverhalt aufmerksam und wies ferner darauf hin, dass auch die Flächengrenze nicht mit dem Bundesrecht vereinbar sei.
Dem Kanton Luzern droht damit ab dem 1. Mai 2019 ein Einzonungsmoratorium. Um ein solches zu verhindern oder dessen Dauer so kurz wie möglich zu halten, beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, die Abgabegrenze auf 50'000 Franken zu senken und die Mindestfläche ersatzlos aus dem Gesetz zu streichen.
Inhaltlich Recht gibt der Regierungsrat dem Bund aber nicht. Er halte die im Kanton Luzern geltende Regelung weiterhin als zweckmässig und mit dem Bundesrecht vereinbar, teilte er mit. Es werde nur wenige Einzonungen unter dieser Grenze geben, der Ertrag aus diesen Einzonungen werde gering sein und der administrative Aufwand gross.
Die drohende Sanktionierung ist für den Regierungsrat nicht nachvollziehbar. Die Freigrenze sei ein in inhaltlich wie auch finanziell wenig bedeutsames Thema, schreibt er in seiner Botschaft.
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