Soziale Einrichtungen Luzern passt Betreuungsangebote gesellschaftlichen Trends an

SDA

29.10.2019 - 09:47

Der Sitz der Stiftung für Schwerbehinderte Luzern (SSBL) in Rathausen ist eine der sozialen Einrichtungen im Kanton Luzern. (Archivbild)
Der Sitz der Stiftung für Schwerbehinderte Luzern (SSBL) in Rathausen ist eine der sozialen Einrichtungen im Kanton Luzern. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/URS FLUEELER

Die zunehmende Integration von behinderten Kindern in Regelklassen, die höhere Lebenserwartung von Behinderten oder ein steigender problematischer Cannabiskonsum: Der Luzerner Regierungsrat will die Betreuungsangebote solchen Entwicklungen anpassen.

Der Regierungsrat hat am Montag seinen neuen Planungsbericht zu den sozialen Einrichtungen vorgelegt. Diese stehen Kindern und Jugendlichen mit Betreuungs- und Förderbedarf, Erwachsenen mit Behinderungen und Suchtkranken zur Verfügung.

Der Planungsbericht umfasst die Jahre 2020 bis 2023. Die darin vorgesehenen punktuellen Angebotsausbauten und -anpassungen verursachen jährliche Mehrkosten von durchschnittlich rund 3 Millionen Franken. Die Kosten werden hälftig vom Kanton und den Gemeinden getragen.

Für betreuungsbedürftige Kinder und Jugendliche stehen etwa sozialpädagogische Wohnmöglichkeiten, Sonderschulangebote oder Dienstleistungen für ihre Familien zur Verfügung. Netto ist bis 2023 ein Ausbau von sechs Plätzen vorgesehen.

Innerkantonale Betreuung

Die Zahl der Kinder und Jugendlichen mit schweren Verhaltensauffälligkeiten und jener, die sowohl eine Behinderung als auch psychische Probleme hätten, habe zugenommen, teilte der Regierungsrat mit. Für sie sollen spezialisierte Betreuungsangebote ausgebaut oder geschaffen werden. Ziel sei es auch, weniger Betroffene ausserkantonal platzieren zu müssen. Gleichzeitig könnten Wocheninternatsplätze in Sonderschulen abgebaut werden, dies dank der integrativen Schulung.

Bei den Angeboten für Erwachsene ist netto ein Ausbau von 32 Plätzen budgetiert. Hier reagiert der Kanton vor allem auf die höhere Lebenserwartung von Behinderten. Ferner soll der steigende Bedarf an Plätzen für Menschen mit geistiger Behinderung, psychiatrischen Diagnosen und starker Verhaltensauffälligkeit gedeckt werden. Auch soll auf den Bedarf der jüngeren Generation für selbstbestimmtes Wohnen und Arbeiten reagiert werden.

Diese Entwicklungen führten dazu, dass der Betreuungsaufwand in den sozialen Einrichtungen zunehme, schreibt der Regierungsrat. Gleichzeitig nehme die Nachfrage der Jungen nach stationären Angeboten leicht ab.

Problematischer Cannabiskonsum

In der stationären Suchttherapie wird im Planungsbericht von einem gleichbleibenden Bedarf für die Therapie von harten Drogen ausgegangen. Ein leichter Ausbau sei hingegen zugunsten von Personen mit einem problematischen Cannabiskonsum vorgesehen, schreibt der Regierungsrat.

Der Planungsbericht des Regierungsrats bildet die Grundlage dafür, wie das Betreuungsangebot ausgestaltet wird. Einen ersten Planungsbericht hatte der Regierungsrat 2012 vorgelegt. Planungsberichte werden dem Kantonsrat zur Kenntnisnahme vorgelegt. Das Parlament kann solche Berichte auch mit Bemerkungen ergänzen.

In der Oktobersession hatte der Kantonsrat eine Revision des Gesetzes über soziale Einrichtungen beschlossen. Diese sieht eine Stärkung der Selbstbestimmung von Behinderten vor. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen treten am 1. Januar 2020 in Kraft.

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