HochschulausbildungLuzern soll neuer Universitätsvereinbarung beitreten
SDA
18.2.2020 - 00:01
Mit der Interkantonalen Universitätsvereinbarung (IUV) beteiligen sich die Kantone an den Kosten der universitären Ausbildung. Die Luzerner Regierung beantragt dem Parlament, der totalrevidierten IUV beizutreten.
Die IUV bildet seit 1997 die rechtliche Grundlage des finanziellen Lastenausgleichs zwischen den Kantonen, damit sich Studentinnen und Studenten in der Schweiz an jeder Universität einschreiben können. Da verschiedene Elemente nicht mehr zeitgemäss waren, revidierte die zuständige Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) diese Vereinbarung, welcher die Kanton nun neu beitreten müssen.
Die neue IUV erhält mehrere Neuerungen. Die zwei wichtigsten sind einerseits, dass die fälligen Beiträge pro Studentin und Student nicht mehr im Voraus festgelegt, sondern aufgrund des effektiv fallenden Aufwands für Lehre und Forschung berechnet werden. Die IUV legt denn auch das Berechnungsmodell fest, nicht aber die Höhe der Beiträge.
Andererseits entfallen die sogenannten Wanderungsrabatte der Kantone, die früher besonders stark von der Abwanderung Hochqualifizierter betroffen waren. Heute würden die meisten Kantone unter Wanderungsverlusten leiden, schreibt die Luzerner Regierung in ihrer am Dienstag veröffentlichten Vorlage.
Bewährtes Modell für Luzern
Für Luzern sei der Beitritt zur neuen IUV wichtig. Mit dem System zahle der Herkunftskanton die Kosten des Studiums an den Universitäten. Dieser Lastenausgleich funktioniere gut und habe sich bewährt, hält die Regierung fest.
Gemäss EDK sollte die revidierte IUV für Luzern höchstens geringfügige finanzielle Folgen haben. Die Modellrechnung für das Studienjahr 2016/2017 ergab im Vergleich zur noch geltenden IUV eine finanzielle Entlastung des Kantons Luzern von rund 0,7 Millionen Franken.
Zurzeit bezahlt Luzern für auswärts studierende Kantonsangehörige IUV-Beiträge von rund 48 Millionen Franken pro Jahr. Die übrigen Kantone überweisen Luzern rund 14 Millionen Franken für ihre Studenten an der Universität Luzern.
Sobald 18 Kantone den Beitritt zur neuen IUV beschlossen haben, tritt sie in Kraft. Falls weniger Kantone beitreten, gilt die bestehende Vereinbarung weiter. Sollte ein Kanton nicht beitreten, erhalten seine Studentinnen und Studenten keinen gleichberechtigten Zugang mehr zu den Universitäten. Prioritär aufgenommen werden dann Studierende aus den Vereinbarungskantonen.
Bei Nicht-Vereinbarungskantonen sei zudem nicht geregelt, wer die Kosten für das Studium bezahlte, hält die Regierung fest. Ob der Wohnkanton und/oder die Studenten selber.
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