Informatik Luzern und EWL regeln Baurecht für neues Rechenzentrum in Bunker

SDA

30.4.2020 - 11:00

Im Warteggstollen in Luzern will die EWL ein Rechenzentrum einrichten. (Symbolbild)
Im Warteggstollen in Luzern will die EWL ein Rechenzentrum einrichten. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

In der ehemaligen Zivilschutzanlage im Wartegghügel in der Stadt Luzern plant der städtische Energieversorger EWL ein neues Rechenzentrum zu erstellen. Die Stadt will nun die Anlage unter städtischem Boden der EWL im selbständigen Baurecht für 60 Jahre abgeben.

Der Jahreszins für den Stollen beträgt 54'000 Franken, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Bericht und Antrag der Stadtregierung an das Parlament hervor geht.

Da in einer ersten Phase noch Bauarbeiten durchgeführt sowie Hardware eingerichtet und in Betrieb genommen werden müssen, kann der Stollen nicht von Anfang an voll als Rechenzentrum ausgelastet werden. Diese Umstände werden bei der Festsetzung des Baurechtszinses berücksichtigt.

So wird der Zins in den ersten vier Jahren gestaffelt. Die ersten beiden Jahren beläuft er sich auf 18'000 Franken, im dritten und vierten Jahre beträgt er 36'000 Franken. Erst ab dem fünften Jahr bezahlt die neu gegründete EWL Rechenzentrum AG den Baurechtszins im gesamten Umfang.

Das Baurecht wird für eine Dauer von 60 Jahren eingeräumt, so dass die durch die EWL Rechenzentrum AG getätigten Investitionen amortisiert werden können, heisst es weiter. Ein Rechenzentrum sind Räumlichkeiten, in denen die zentrale IT-Infrastruktur eines oder mehrerer Unternehmen untergebracht ist.

Einstiger Zivilschutzstollen

1968 hatte die damalige Einwohnergemeinde Luzern dem Kanton das Recht eingeräumt, unter ihren Grundstücken im Gebiet Tribschen einen Zivilschutz- und Verwaltungsstollen zu erstellen. Dieser sogenannte Warteggstollen liegt grösstenteils unterirdisch im Hügel zwischen dem Tribschenmoosweg und dem Richard-Wagner-Weg.

Er wurde als spezieller Grossschutzraum für die kantonale Verwaltung und für die Kantonsschule Alpenquai angedacht und erbaut. Er bot für mehrere hundert Personen einen Schutzplatz.

2011 erliess der Regierungsrat den Warteggstollen aus der Funktion als Zivilschutzanlage, er ging entschädigungslos in den Besitz der Stadt über. Seither wird er nicht genutzt.

Zeitgleich mit der Besitzübertragung trat die EWL an die Stadt heran mit dem Anliegen, im Warteggstollen ein Rechenzentrum zu erstellen und zu betreiben. Auf eigenes Risiko traf sie in den vergangenen Jahren verschiedene Abklärungen und reichte noch im selben Jahr ein Baugesicht für die Umnutzung des Stollens ein.

Rahmenbedingungen klären

Mit dem nun vorliegenden Bericht und Antrag will die Stadt die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für eine langfristige Zusammenarbeit zwischen ihr und der EWL klären.

Die Baurechtslösung erhalte einerseits die EWL Rechenzentrum AG eine Absicherung, dass sie langfristig mit der Nutzung des Stollens rechnen könne, hält der Stadtrat fest. Andererseits bringe die Lösung für die Stadt verschiedene Vorteile mit sich und der seit mehreren Jahren leer stehende Warteggstollen werde in den nächsten Jahren sinnvoll genutzt.

Das Projekt leiste auch einen Beitrag zum Erreichen der 2000-Watt-Gesellschaft, indem der Strom aus erneuerbaren Quellen bezogen, die Abwärme mittelfristig zur Beheizung der umliegenden Wohnquartiere genutzt und ein energieeffizientes Rechenzentrum nach den Kriterien von Energie Schweiz betrieben werde, heisst es weiter. Die Einmietung im Warteggstollen ist zudem auch für das zweite Rechenzentrum der Stadt Luzern eine Option.

Die nutzbare Gesamtfläche umfasst knapp 10'000 Quadratmeter, darauf stehen sechs Stollen und zehn Räume mit einer Stellfläche von 1865 Quadratmetern zur Verfügung.

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