Gewalt Luzern zahlt länger Soforthilfe für Aufenthalt in Frauenhäusern

SDA

19.12.2019 - 10:17

Der Kanton Luzern zahlt künftig länger Soforthilfe, wenn Frauen und ihre Kinder in einem Frauenhaus vor häuslicher Gewalt geschützt werden müssen. (Symbolbild)
Der Kanton Luzern zahlt künftig länger Soforthilfe, wenn Frauen und ihre Kinder in einem Frauenhaus vor häuslicher Gewalt geschützt werden müssen. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/DPA/PETER STEFFEN

Wenn Frauen und ihre Kinder in einem Frauenhaus vor häuslicher Gewalt Schutz suchen, zahlt der Kanton Luzern künftig nicht mehr nur während 21 Tagen sondern neu während 35 Tagen Soforthilfe. Das Kostet ihn jährlich mindestens 80'000 Franken mehr.

Damit setze der Kanton Luzern die Empfehlung der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren um, teilte die Kantonale Opferberatungsstelle am Donnerstag mit. Diese Massnahme ermögliche eine bessere Stabilisierung und nachhaltigere Erholung der Opfer. Sie entlaste die Frauenhäuser und Gemeinden von administrativem Aufwand.

Jährlich wenden sich gut 500 Opfer von häuslicher Gewalt an die Opferberatungsstelle des Kantons Luzern. Im laufenden Jahr benötigten rund 60 Frauen mit ihren Kindern Schutz in einem Frauenhaus.

Die ersten Tage des Aufenthalts werden über die Opferhilfe finanziert. Das Instrument der so genannte Soforthilfe erlaube dabei ein rasches Handeln. Diese Finanzierung ist im Kanton Luzern bislang auf maximal 21 Tage beschränkt.

Die Beschränkung führe jährlich in gut zehn Fällen dazu, dass die Wohnsitzgemeinde die weiteren Aufenthaltstage über die wirtschaftliche Sozialhilfe finanzieren muss oder die Frauen in die gewaltgeprägte Situation zurückkehren müssen. Darum dehnt der Kanton die Finanzierung der Soforthilfe nun auf maximal 35 Tag aus.

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