SchwarzarbeitLuzerner Coiffeurbranche von Gewerbeaufsicht verstärkt kontrolliert
rl, sda
6.7.2021 - 15:29
Wie von der Politik verlangt, hat im Kanton Luzern die Industrie- und Gewerbeaufsicht (Kiga) verstärkt in Coiffeursalons Kontrollen wegen Schwarzarbeit durchgeführt. Gravierende Gesetzesverstösse wurden dabei nicht festgestellt, wie WAS Wirtschaft Arbeit Soziales am Dienstag mitteilte.
rl, sda
06.07.2021, 15:29
SDA
Die Kiga kontrollierte im ersten Halbjahr 229 Betriebe. 26 Mal sprachen die Kontrolleure bei Coiffeurgeschäften vor. Dieser hohe Anteil von mehr als zehn Prozent hat einen politischen Hintergrund. Der Kantonsrat hatte im Mai mit einem Postulat eine verstärkte Kontrolle von Coiffeursalons, vor allem von Barbershops, verlangt. Das Parlament vermutete, weil es viele Billigsalons gebe, Missstände.
Überprüft wurden Coiffeurbetriebe in verschiedenen Gemeinden des Kantons Luzern, wie es in der Mitteilung von WAS hiess. Bei diesen Kontrollen überprüfte die Kiga 45 Personen. Es handelte sich dabei sowohl um Angestellte wie Geschäftsführerinnen und -führer.
Polizei bei Kontrollen dabei
Bei 14 Coiffeurkontrollen waren auch die Luzerner Polizei und die paritätische Kommission des Coiffeurgewerbes zugegen. Die paritätische Kommission überprüft die Einhaltung des verbindlichen Gesamtarbeitsvertrags. In welchen Fällen jeweils die Polizei dazugezogen wurde, gab Kiga-Bereichsleiter Andreas Hunkeler auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA nicht bekannt.
Bei den Kontrollen in den Coiffeur- sowie in den weiteren Betrieben forderte die Kiga Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen und weitere Unterlagen ein. Die Kiga und weitere involvierte Stellen prüften aktuell die Unterlagen, erklärte Hunkeler. Die Fälle seien noch nicht abgeschlossen, daher könne über Verstösse gegen das Schwarzarbeitergesetz noch kein abschliessendes Fazit gezogen werden.
Sicher ist aber, dass bei keiner der 229 Betriebskontrollen und somit auch nicht bei den Coiffeusen und Coiffeuren Verstösse direkt den Strafuntersuchungsbehörden gemeldet werden mussten. Dies hätte gemäss Hunkeler etwa getan werden müssen, wenn bei den Schwarzarbeitskontrollen schwerwiegende Verstösse gegen das Ausländerrecht, Ausschreibungen im Fahndungssystem Ripol oder Verstösse gegen das Entsendegesetz festgestellt worden wären.
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