Weil er bereits mehrfach vorbestraft war, muss ein junger Mann ein halbes Jahr ins Gefängnis, nachdem er 2016 wiederholt Drogen vermittelt hatte. Das Luzerner Kriminalgericht hat den 26-Jährigen mit einer teilbedingten Freiheitsstrafe belegt.
Es sprach den Beschuldigten der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Von der zwölfmonatigen Freiheitsstrafe muss er die Hälfte absitzen, für den Rest setzten die Richter eine Probezeit von vier Jahren fest. Dazu kommt eine Busse von 1000 Franken.
Der verurteilte Schweizer war 2016 von einem albanischen Drogenhändler auf Facebook angefragt worden, ob er Leute kenne, die Kokain kaufen würden. In der Folge vermittelte er zwei kaufinteressierte Dealer und gab bei den Verhandlungen den Übersetzer.
Insgesamt half er mit, 125 Gramm Kokain zu vermitteln. Für seine Dienste erhielt der Beschuldigte Kokain und Marihuana für den Eigenkonsum. Der Metallbauer verfügt über einen umfangreichen wenn auch nicht einschlägigen Vorstrafenkatalog, weshalb eine erneut vollumfängliche bedingte Freiheitsstrafe nicht mehr zugelassen wurde.
Das Urteil kam im abgekürzten Verfahren zustande. Der Beschuldigte ist geständig. Er muss zudem die Verfahrenskosten von 4000 Franken tragen.
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