Waldwirtschaft Luzerner Forstdienst soll günstiger werden

SDA

2.11.2017 - 12:19

Luzern

Der Kanton Luzern will seinen Forstdienst neu organisieren. Mit den damit erzielten Einsparungen sollen unter anderem die erwarteten höheren Ausgaben für die professionellen Waldbewirtschafter kompensiert werden.

Der Regierungsrat hat am Montag das revidierte Waldgesetz vorgelegt. Die Revision sieht den Nachvollzug von Bundesrecht vor. Zudem sollen die Regionalen Organisationen (RO), denen private Waldbesitzer ohne eigenen Betrieb angehören, mehr Kompetenzen erhalten. Ferner ist geplant, den Forstdienst neu zu organisieren.

Vorgesehen ist, die Zahl der Forstreviere von 16 auf zwölf zu reduzieren. Die Leitung der zuständigen Dienststelle wird gestrafft. Eine Stelle wird nicht mehr besetzt. Die Waldregion Luzern verlegt ihren Standort von der Stadt Luzern nach Sursee.

Ferner kürzt der Kanton die Entschädigungen, die er den RO und den Korporationen für gewisse ausgelagerte Leistungen zahlt. In der Summe führten die Massnahmen zu einem Minderaufwand von jährlich 0,7 Millionen Franken, teilte die Staatskanzlei mit.

2016 zahlte der Kanton den betrieblichen Organisationen 1,15 Millionen Franken. Der Regierungsrat geht davon aus, dass dieser Betrag um 0,2 Millionen Franken steigen könnte, weil er die betrieblich organisierte Waldfläche vergrössern möchte. Heute sind rund 80 Prozent der Waldfläche betrieblich organisiert.

12'000 Waldeigentümer

Der Wald erstreckt sich im Kanton Luzern über eine Gesamtfläche von 41'000 Hektaren. Über 70 Prozent der Fläche gehören Privaten. Insgesamt gibt es 12'000 Waldeigentümer, die 30'000 Waldparzellen ihr Eigen nennen.

Diese kleinstrukturierte Eigentumssituation erschwert die Bewirtschaftung des Waldes. Der Kanton setzt sich deswegen seit Jahren dafür ein, dass sich Waldeigentümer ohne eigenen Betrieb in regionalen Organisationen zusammenschliessen. Heute gibt es zehn RO.

Der Regierungsrat möchte mit der Gesetzesrevision die privatrechtlichen RO weiter stärken. Die Revision sieht vor, dass neu Fachleute der RO im Auftrag des Kantons auch die Waldeigentümer beraten dürfen, die keiner RO angehören. Der Kanton hofft, dass die RO damit leichter Nichtmitglieder anwerben können.

Der Kantonsrat wird das Geschäft voraussichtlich im Dezember in erster Lesung beraten. Die Gesetzesrevision soll per 1. Juli 2018 in Kraft treten.

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