ZentralschweizLuzerner Gemeinden sollen zur Kulturförderung verpflichtet werden
kad, sda
25.8.2022 - 15:02
Der Luzerner Regierungsrat will die Gemeinden dazu verpflichten, kulturelle Projekte von regionaler Bedeutung zu fördern. Im Gegenzug beteiligt sich der Kanton mit einem «Kulturfranken» daran. Die Finanzierung von Kulturhäusern dagegen überlässt er den Gemeinden und sorgt damit für Kritik.
Keystone-SDA, kad, sda
25.08.2022, 15:02
SDA
Im Kanton Luzern sollen sich die Gemeinden an der Unterstützung kultureller Projekte von regionaler Bedeutung auf Gesuch hin beteiligen müssen. Der Regierungsrat legt dem Parlament eine entsprechende Änderung des Kulturförderungsgesetzes vor, die er am Donnerstag präsentierte.
Neu muss sich jede Gemeinde einem Verband anschliessen, der die Aufgabe der Kulturförderung übernimmt. In der Regel handelt es sich dabei um die bereits bestehenden regionalen Entwicklungsträger (RET) LuzernPlus, Region Sursee-Mittelland, Idee Seetal AG und Region Luzern West.
Diese verfügen über Kulturkommissionen, die Gelder für regionale Anlässe wie etwa Theater, Literaturveranstaltungen oder Bühnenprogramme vergeben. Dadurch würden die Gemeinden entlastet und eine Qualitätskontrolle möglich. Voraussetzung ist neben der regionalen Ausstrahlung auch eine professionelle Ausrichtung, wobei auch Laiendarsteller berücksichtigt werden.
Gut 800'000 Franken
Mit dieser regionalen Kulturförderung werde auch die Solidarität zwischen den Gemeinden gestärkt, hält der Regierungsrat fest. Das System wurde in einem dreijährigen Pilotversuch getestet, bislang beteiligten sich rund ein Dutzend Gemeinden nicht daran.
Neu müssten alle Gemeinden einen Franken pro Einwohnerin und Einwohner zur Kulturförderung beisteuern. Der Kanton verdoppelt diesen Beitrag und rechnet mit 410'000 Franken pro Jahr. Mit diesem sogenannten «Kulturfranken», der an den Bevölkerungswachstum gebunden ist, stehen laut der Regierung deutlich mehr Mittel zur Verfügung als bisher. Zudem werden keine Kunstschaffenden mehr von der Kulturförderung ausgeschlossen.
Nicht beteiligen will sich der Kanton hingegen an Strukturbeiträgen für Kulturinstitutionen von regionaler Ausstrahlung wie etwa Festivals oder Kulturlokale. Von diesen gibt es rund 30 im Kanton. Sie erhalten grösstenteils von den Gemeinden Beiträge von 4,6 Millionen Franken.
«Todesurteil» und «Scherbenhaufen»
Dem Wunsch, die Gemeinden direkt zu entlasten, will der Regierungsrat nicht nachkommen. Der Kanton nehme diesbezüglich seine Rolle im Zweckverband der Grossen Kulturbetriebe wahr, wodurch er die Gemeinden entlaste. Dieses bisherige Fördersystem wolle er nicht in Frage stellen. Eine zusätzliche finanzielle Belastung des Kantons wäre zudem nicht ohne Kompensation zu verantworten.
Diese Haltung sorgt für Kritik. Die SP etwa warnt in einer Reaktion davor, dass sich Gemeinden aus der Strukturförderung zurückziehen könnten, was «das Todesurteil» für viele Institutionen wäre. Die Grünen sprechen von einem «Scherbenhaufen», die Ablehnung sei eines selbsternannten Kulturkantons nicht würdig.
Nachbesserungen fordert auch der Entwicklungsträger LuzernPlus. Denn damit Projekte umgesetzt werden können, seien funktionierende Strukturen mit regionalen Kulturhäusern zwingend. Konsterniert zeigte sich die IG Kultur Luzern. Sie hätte sich zumindest Varianten oder Lösungswege erhofft, wie der «Kulturfranken» auf Ebene von Projekt- und Strukturbeiträgen ausgeweitet werden könnte.
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