Kantonsrat LULuzerner Gemeinden werden beim Hochwasserschutz entlastet
SDA
17.6.2019 - 15:34
Der Luzerner Kantonsrat hat nach zweiter Lesung das neue Wasserbaugesetz mit 113 zu 0 Stimmen genehmigt. Damit wird der Hochwasserschutz eine Kantonsaufgabe. Die Gemeindefinanzen werden um 21 Millionen Franken entlastet.
Mit der Gesetzesrevision werden die Gemeindeaufgaben, der Gewässerunterhalt, an den Kanton übertragen. Neu müssen die Gemeinden auch keine Gemeindebeiträge mehr an wasserbauliche Massnahmen mehr leisten.
Der Kanton kompensiert seine Mehrbelastung aber, und zwar im Rahmen der am 19. Mai von den Stimmberechtigten beschlossenen kantonalen Aufgaben- und Finanzreform 2018 (AFR). Mit der zweiten Lesung des Wasserbaugesetzes hatte der Kantonsrat bis nach dieser Volksabstimmung zugewartet. Die erste Lesung des Wasserbaugesetzes hatte er schon am 23. Oktober 2018 durchgeführt. Allerdings ist gegen die AFR noch eine Beschwerde hängig.
Das revidierte Wasserbaugesetz setzt aber auch einen Paradigmenwechsel fest. Der Hochwasserschutz soll nicht mehr in erster Linie durch den Wasserbau, sondern durch den Unterhalt der Gewässer und durch raumplanerische Massnahmen erreicht werden.
Gleichzeitig behandelt wurde ein Postulat von Markus Odermatt (CVP), der mehr Augenmass bei Hochwasserschutzmassnahmen forderte. Es ging dabei vor allem um die Renaturierung und den Umweltschutz. Anlass des Vorstosses war das Projekt an der Reuss.
Der Regierungsrat, die FDP, SP, Grüne und GLP waren gegen das Postulat. Baudirektor Robert Küng sagte, die Regierung und die Verwaltung wollten und würden sich auf das Massvolle beschränken. Der Rat lehnte das Postulat schliesslich knapp mit 59 zu 56 Stimmen ab.
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