Das Kriminalgericht Luzern hat einen Berufseinbrecher zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Der 62-Jährige hatte 2017/18 innerhalb von eineinhalb Monaten neun Einbruchdiebstähle begangen und dabei Beute im Wert von 25'000 Franken gemacht. Dabei richtete er Sachschaden von 20'000 Franken an.
Das Kriminalgericht verurteilte den Einbrecher wegen gewerbsmässigen Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung, mehrfachem Hausfriedensbruch und wegen Verstössen gegen die Ausländergesetzgebung. Zudem machte er sich der einfachen Körperverletzung schuldig, weil er einen Hausmeister, der ihn auf frischer Tat bei einem Einbruch erwischte, mit einem Schraubenzieher angegriffen hat.
Der Beschuldigte befindet sich im vorgezogenen Strafvollzug. Der aus Rumänien stammende Mann wird für zehn Jahre des Landes verwiesen. Das im abgekürzten Verfahren gefällte Urteil ist rechtskräftig.
Der Beschuldigte beging die meisten Einbrüche im Kanton Luzern, aber auch in Zug und in Basel. Mehrmals machte er keine Beute, etwa als er bei einem Einbruch in ein Kirchgemeindehaus vom Hauswart gestört wurde, oder als er bei einem Einbruch in ein Restaurant einen Tresor nicht öffnen konnte.
Vorstrafen in verschiedenen Ländern
Der Beschuldigte arbeitete bis 2002 als Maler, seither ist er gemäss der Anklageschrift nicht mehr erwerbstätig. Er hat in verschiedenen Ländern eine Vielzahl von Vorstrafen, weshalb von einer bedingten Strafe abgesehen wurde.
Bei zwei Einbrüchen wurde der Einbrecher von einem 29-jährigen Landsmann begleitet. Dieser wurde mit einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten bestraft. Die Strafe wurde je hälftig bedingt und unbedingt ausgesprochen. Die unbedingten sechs Monate hat der Komplize, der im deutschen Rotlichtmilieu arbeitet, bereits in Untersuchungshaft abgesessen. Er wurde deswegen im August 2018 ausgeschafft. Zudem wurde er für sieben Jahre des Landes verwiesen.
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