Prozess Luzerner Gericht schickt betrügerischen Pfarrer ins Gefängnis

rl, sda

27.6.2022 - 11:38

Das Roulettspiel ist einem Pfarrer aus dem Kanton Schwyz zum Verhängnis geworden. (Archivaufnahme)
Das Roulettspiel ist einem Pfarrer aus dem Kanton Schwyz zum Verhängnis geworden. (Archivaufnahme)
Keystone

Ein katholischer Pfarrer, der zur Finanzierung seiner Spielsucht von Gläubigen mehrere Millionen Franken erbettelt hat, muss ins Gefängnis. Das Kriminalgericht Luzern hat ihn zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Absitzen muss der Kirchenmann sechs Monate.

Keystone-SDA, rl, sda

Das Gericht sprach am Montag den 52-jährigen Schweizer des gewerbsmässigen Betrugs, der mehrfachen Urkundenfälschung und der mehrfachen Veruntreuung schuldig. Der Pfarrer zeigte sich schuldig und reuig. Es sei unverzeihlich, dass er vielen Menschen ins Gesicht gelogen habe, sagte er, und akzeptierte die von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafe.

Das Kriminalgericht konnte das Urteil damit im abgekürzten Verfahren fällen, es ist rechtskräftig. Der Gerichtspräsident machte bei der Urteilseröffnung indes deutlich, dass «nur drei Jahre» bei einem Fall von «schwerer Kriminalität» «sehr mild» sei. Diese Sanktion sei dem Gericht «nicht ganz leicht gefallen».

Gleiches gilt für den unbedingt ausgesprochenen Teil der Strafe von sechs Monaten. Das Gericht hätte auch zwölf Monate genehmigt, sagte der Gerichtspräsident.

Dass das Gericht den Strafvorschlag der Staatsanwaltschaft akzeptierte, begründete es damit, dass der Pfarrer erwiesenermassen spielsüchtig gewesen sei. Positiv wertete es auch dessen umfassendes Geständnis und den Therapiewillen. Mit einer Strafe von drei Jahren sei zudem gerade noch ein teilbedingter Vollzug möglich.

Deliktsumme von 3,3 Millionen

Der Pfarrer arbeitete für die katholische Kirche in Küssnacht am Rigi SZ. Von 2009 bis 2018 erhielt er mit Hilfe unwahrer Angaben von rund 70 Personen Darlehen von total 3,3 Millionen Franken.

2018 trat der überschuldete Kirchenmann von seinem Amt zurück, 2019 meldete er Privatkonkurs an. Der Betrugsfall kam im Kanton Luzern vor Gericht, weil der erste Geschädigte, der sich meldete, aus dem Kanton Luzern stammte.

Um seine Spielsucht finanzieren zu können, hatte sich der Geistliche mit Bettelbriefen an Personen aus dem Umfeld der katholischen Kirche Küssnacht gewandt. In diesen Schreiben führte er aus, dass er spielsüchtig gewesen sei, das Problem jetzt im Griff habe, aber noch Schulden bezahlen müsse.

Manchmal erbettelte der Geistliche mündlich Geld, das er angeblich brauche, um Bedürftigen zu helfen. Um Darlehen zu erhalten, fälschte er Quittungen, die belegen sollten, dass er Schulden beglichen habe. Selbst den Sekretär der Pfarrei täuschte er, um an Geld aus der Pfarreikasse zu kommen. Dass er sich speziell demente Personen als Opfer ausgesucht habe, verneinte der Pfarrer vor Gericht nach einer entsprechenden Frage aus den Reihen der Opfer.

Roulette und Blackjack

Tatsächlich verwendete der Pfarrer die Darlehen grösstenteils, um seine Besuche im Kasino von Konstanz finanzieren zu können, wo er Roulette und Blackjack spielte. Mit den Geldern stopfte er ferner Schuldenlöcher und besänftigte drängende Gläubiger.

Vor dem Kriminalgericht sagte der Pfarrer, er habe verhindern wolle, dass seine Verschuldung an die Öffentlichkeit gelange. Es sei unverständlich, aber er habe geglaubt, dass er es schaffe, wieder aus dem Tunnel raus zu kommen.

Die Staatsanwaltschaft erklärte in der Anklageschrift, der Pfarrer habe seine Opfer arglistig getäuscht. Er habe seine Vertrauensstellung als Kirchenmann ausgenutzt sowie seine Schuldenlast und seine Rückzahlungsfähigkeit beschönigt.

Betrug als Nebenerwerb

Der Pfarrer habe versucht, mit Betrügereien ein regelmässiges Einkommen zu erzielen, hiess es in der Anklageschrift. Er sei mindestens im Nebenerwerb als Betrüger tätig gewesen. Er habe sich damit des gewerbsmässigen Betrugs und der Urkundenfälschung schuldig gemacht.

Der Geistliche bediente sich auch bei verschiedenen Konti der Pfarrei, auf die er als Pfarrer Zugriff hatte. Er gab das Geld aber nicht bestimmungsgemäss für Hilfsprojekte aus, sondern zur Finanzierung seiner Spielsucht. Er wurde deswegen auch der Veruntreuung schuldig gesprochen.

Als Strafe für diese Delikte errechnete die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Sie reduzierte diese um ein Jahr und befürwortete einen teilbedingten Vollzug. Sie begründete dies damit, dass der Pfarrer nicht vorbestraft sei und von Anfang an geständig und kooperativ gewesen sei, sich einsichtig und reuig gezeigt habe und ernsthaft gewillt sei, auf den rechtschaffenen Weg zurückzukehren.

Die Probezeit wurde auf vier Jahre festgelegt. Der Pfarrer muss sich während dieser fachärztlich behandeln lassen. Eine Therapie zur Behandlung seiner Sucht hat er bereits begonnen.

Wohnt im Kloster

Der Pfarrer wohnt und arbeitet heute in einem Kloster. Sein Lohn gehe an die Kesb, er beziehe nur ein Sackgeld, sagte er. Er habe heute kein Verlangen mehr nach Spielen.

Der Verurteilte wurde zudem verpflichtet, Zivilforderungen von gegen 300'000 Franken zu begleichen. Seine Schulden sind aber grösser, sie machen, nach eigenen Angaben, etwa zwei Drittel der Deliktumme aus.

Der Fall des Kirchenmannes hatte vor vier Jahren für Aufsehen gesorgt. Der Pfarrer war in seiner Gemeinde beliebt, zu seiner Unterstützung wurde eine Online-Sammelaktion gestartet. Das Bistum Chur richtete eine Anlaufstelle ein, bei der sich Opfer des Pfarrers melden konnten.