Kommunale Wahlen LULuzerner GLP darf fehlerhaften Wahlvorschlag nicht korrigieren
SDA
7.2.2020 - 11:43
Die GLP Stadt Luzern kann ihre unvollständig eingereichte Liste für die Stadtratswahlen nicht korrigieren. Das kantonale Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) lehnte es ab, die Liste mit drei vergessenen Namen zu ergänzen.
Eine inhaltliche Anpassung des Wahlvorschlages nach dem Einreichungstermin sei nicht zulässig, hält das JSD in einer Mitteilung vom Freitag fest. Die Bereinigungsfrist müsse sich auf Formfehler beschränken, es gehe dabei um untergeordnete Anpassungen.
Die Stadtluzerner GLP hatte irrtümlicherweise anders als vereinbart nur ihre eigene Kandidatin, Stadträtin Manuela Jost, auf die Liste gesetzt. Die Namen von Josts Stadtratskollegen Martin Merki (FDP), Franziska Bitzi (CVP) und Adrian Borgula (Grüne) fehlen, obwohl die Partei diese unterstützen will. Die FDP und die CVP haben den Grünliberalen sogar Gegenrecht geleistet und Manuela Jost auch auf ihre Listen gesetzt.
Die GLP beantragte eine Korrektur. Für diese wäre die Stadt zuständig gewesen. Weil sich aber die Stadträte in der Sache befangen sahen, reichten sie den Entscheid an den Kanton weiter.
Neuer Vorschlag wäre ungültig
Dieser hält nun fest, die gewünschte Ergänzung der Liste um drei zusätzliche Namen würde einem neuen Wahlvorschlag gleichkommen. Für einen neuen Wahlvorschlag sei die Frist zur Einreichung abgelaufen und ein solcher Wahlvorschlag müsste gemäss Stimmrechtsgesetz für ungültig erklärt werden.
Die GLP bedauerte in einer Reaktion den Entscheid des Kantons. Man stehe aber in der Verantwortung für den Fehler und werde nun Kommunikationsmassnahmen ergreifen, um den Wählerinnen und Wählern die GLP-Wahlempfehlung für die drei Stadträte weiter bekannt zu machen. Die Luzerner Stadtratswahlen finden am 29. März statt.
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