Detailhandel Luzerner Grüne verzichten auf Kampf gegen längere Öffnungszeiten

SDA

11.2.2020 - 21:28

Im Kanton Luzern kann das strenge Regime bei den Ladenöffnungszeiten voraussichtlich ab 1. Mai gelockert werden. (Symbolbild)
Im Kanton Luzern kann das strenge Regime bei den Ladenöffnungszeiten voraussichtlich ab 1. Mai gelockert werden. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA BELLA

Der Weg ist frei für eine Lockerung des strengen Regimes bei den Ladenschlusszeiten im Kanton Luzern. Die Grünen verzichten darauf, das Referendum gegen die Änderung des Ruhe- und Ladenschlussgesetzes zu ergreifen.

Das Kantonsparlament hatte Ende Januar dem zwischen Gewerkschaften und Ladenbesitzern ausgehandelten Kompromiss klar zugestimmt. Die Ausdehnung verhindern wollte Andreas Hofer (Grüne). Seine Partei unterlag damals mit ihrem Antrag auf eine obligatorische Abstimmung.

Weil die Gesetzesrevision innerhalb der Fraktion umstritten war, hielt die Partei am Dienstagabend in Luzern eine ausserordentliche Mitgliederversammlung zum Referendum ab, das mit 24 gegen 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt wurde, wie die Grünen mitteilten. Die Mitglieder seien damit dem Antrag des kantonalen Vorstands gefolgt.

Die Referendumsfrist läuft am 1. April ab. Wenn bis dann nicht noch 3000 Unterschriften von Stimmberechtigten oder Begehren von 21 Gemeinden vorliegen, treten die neuen Ladenöffnungszeiten am 1. Mai in Kraft.

Lange Geschichte

Luzern hat heute die restriktivsten Ladenöffnungszeiten der Schweiz. Alle Bemühungen einer Liberalisierung scheiterten 2006, 2012 und 2013 an der Urne. Aus Rücksicht auf diese Voten wurde auf eine weitergehende Liberalisierung, wie sie vor allem die GLP gerne gesehen hätte, verzichtet.

Neu können die Läden von Montag bis Freitag bis 19 Uhr und somit eine halbe Stunde länger offen sein als bisher. Am Samstag wird das Einkaufen um eine Stunde bis um 17 Uhr verlängert. Im Gegenzug dürfen die Gemeinden pro Woche nur noch einen statt zwei Abendverkäufe (wie bisher bis 21 Uhr) zulassen. Nicht gerüttelt wurde an der Vorgabe, dass die Läden am Tag vor einem Feiertag bereits um 17 Uhr dicht machen müssen.

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