Justiz Luzerner Journalistin wegen Hausfriedensbruchs vor Gericht

SDA

25.6.2019 - 16:58

Eine Journalistin hat 2016 für ihre Berichterstattung eine besetzte Villa an der Obergrundstrasse in Luzern besucht. Nun hat sie sich wegen Hausfriedensbruch vor dem Bezirksgericht Luzern verantworten müssen. (Archivbild)
Eine Journalistin hat 2016 für ihre Berichterstattung eine besetzte Villa an der Obergrundstrasse in Luzern besucht. Nun hat sie sich wegen Hausfriedensbruch vor dem Bezirksgericht Luzern verantworten müssen. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/URS FLUEELER

Weil sie für eine Reportage in Luzern ein besetztes Haus betreten hatte, hat sich eine Journalistin wegen Hausfriedensbruch vor dem Bezirksgericht verantworten müssen. Bei dem Verfahren geht es um das Eigentumsrecht und die Medienfreiheit.

Die Gruppe «Gundula» hatte im April 2016 eine seit zwei Jahren leerstehende Villa an der Obergrundstrasse in Luzern besetzt, die der Bodum Invest gehörte. Die 32-jährige Theaterwissenschafterin und Journalistin Jana Avanzini hielt sich am Abend des 20. April mehrere Stunden im besetzten Haus auf, weil sie für das Online-Portal «Zentralplus» eine Reportage schreiben wollte.

Sie habe das Grundstück durch ein offenes Tor betreten, sagte Avanzini am Dienstag vor dem Bezirksgericht Luzern. Im Gebäude hätten sich über 50 Personen aufgehalten. Sie habe mit ihrem Besuch herausfinden wollen, was in der Villa vorgehe, wie deren baulicher Zustand sei und wer sich darin aufhalte.

Bedingte Geldstrafe gefordert

Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren gegen die Journalistin eingestellt, doch wurde dieses nach einem Entscheid des Kantonsgerichts wieder aufgenommen. Der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft sah dann eine bedingte Geldstrafe von fünf Tagessätzen vor. Der Anwalt der Bodum Invest beantragte vor dem Bezirksgericht 20 Tagessätze bedingt, die Verteidigerin einen Freispruch.

Der Anwalt der Hausbesitzerin begründete die Forderung nach einer Verurteilung mit dem Eigentumsrecht, das nicht ausgehöhlt werden dürfe. Es sei ein privates Grundstück, auf dem Dritte, auch Journalisten, nichts zu suchen hätten.

Gemäss des Bodum-Anwalts hat der Artikel der Journalistin keine neuen Informationen gebracht. Das Wesentliche sei durch andere Medienberichte bekannt gewesen, sagte er. Die Journalistin habe keine Missstände aufgedeckt und hätte ohne Hausfriedensbruch über die Besetzung berichten können. Der Hausfriedensbruch sei somit nicht zu rechtfertigen.

Von Duldung der Besetzung ausgegangen

Die Verteidigerin sagte, ihre Mandantin sei als Journalistin und nicht als Hausbesetzerin in der Villa gewesen. Sie sei davon ausgegangen, dass die Bodum Invest zu dem Zeitpunkt die Besetzung geduldet habe, denn es sei in den Medien über Gespräche zwischen den Parteien berichtet worden. Sie dürfe deswegen nicht wegen Hausfriedensbruchs verurteilt werden.

Für die Verteidigerin bestand an der Recherche ein öffentliches Interesse. Für eine objektive Berichterstattung sei es unumgänglich gewesen, dass die Journalistin sich ein eigenes Bild in dem Gebäude mache. Auch wegen des Grundrechts der Medienfreiheit sei ein Freispruch angezeigt.

Die Verteidigerin warf der Bodum Invest zudem vor, an der Journalistin ein Exempel statuieren zu wollen, dies weil ihr ihre Berichterstattung nicht gepasst habe. Der Anwalt der Hausbesitzerin sprach dagegen von einer Medienkampagne gegen Bodum. Bodum habe die Medien nicht mundtot gemacht, sagte er. Dies beweise die umfangreiche Berichterstattung zu der Hausbesetzung.

Das Urteil dürfte nächste Woche schriftlich bekannt gegeben werden.

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