Niederlassungsbewilligung Luzerner Kantonsgericht weist notorischen Rechtsbrecher aus

rl, sda

6.10.2021 - 15:26

Das Luzerner Kantonsgericht weist eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde eines deutschen Geschäftsmanns, dem die Wegweisung droht, ab. (Archivaufnahme)
Das Luzerner Kantonsgericht weist eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde eines deutschen Geschäftsmanns, dem die Wegweisung droht, ab. (Archivaufnahme)
Keystone

Ein deutscher Geschäftsmann, der im Jahresrhythmus delinquierte und der seine Schulden nicht beglich, muss die Schweiz verlassen. Dies hat das Kantonsgericht Luzern entschieden, obwohl der 50-Jährige schon lange in der Schweiz lebt und dort auch Familie hat.

Keystone-SDA, rl, sda

Das Kantonsgericht wies die Beschwerde des Deutschen ab und hiess damit den Widerruf der Niederlassungsbewilligung gut. Das am Mittwoch publizierten Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Der Deutsche reiste 2002 in die Schweiz ein und ist seit 2009 im Besitz der Niederlassungsbewilligung. Von seiner Einreise bis 2017 wurde er 14 Mal strafrechtlich belangt. Darunter waren viele Verkehrsdelikte. Er beging Bagatelldelikte, aber auch Vergehen, die mit Geldstrafen geahndet wurden, so die Vernachlässigung von Unterhaltspflichten. 2013 verurteilte ihn das Zuger Strafgericht wegen Veruntreuung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten und einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen.

Während Bewährungsfrist delinquiert

Die Luzerner Behörden verwarnten nach diesem Urteil den Deutschen ausländerrechtlich. Dies und die laufende Bewährungsfrist hielten den Geschäftsmann nicht von weiteren Delikten ab. Er foutierte sich während seines Aufenthalts in der Schweiz auch anderweitig um Pflichten: Er reichte wiederholt keine Steuererklärung ein oder schloss erst nach einem Gerichtsverfahren die obligatorische Krankenversicherung ab.

Der Geschäftsmann hat zwar auch Schulden. Allein ein Maklerhonorar von 2,5 Millionen Franken, das er zwischenzeitlich erhalten habe, würde aber bei weitem ausreichen, um alle Schulden zu begleichen, hiess es in dem Urteil.

Von dem Mann gehe eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aus, hielt das Kantonsgericht zusammenfassend fest. Damit bestehe ein erhebliches öffentliches Interesse daran, ihn aus der Schweiz wegzuweisen. Trotz seiner langen Aufenthaltsdauer sei seine Integration nicht gelungen.

Die Tatsache, dass seine Ehefrau und eines seiner Kinder in der Schweiz leben, kann die Wegweisung nicht verhindern. Die Familie habe ihn nicht davon abhalten können, Schulden zu machen und straffällig zu werden, erklärte das Gericht. Zudem lasse die Distanz Schweiz-Deutschland eine grenzüberschreitende Beziehungspflege zu.