Kantonsrat LULuzerner Kantonsrat hält an drei Sekundarschulmodellen fest
rl, sda
15.3.2021 - 13:41
Die Luzerner Gemeinden sollen bei der Organisation der Sekundarschule weiterhin zwischen drei Modellen wählen können. Der Kantonsrat hat am Montag bei der Revision des Volksschulgesetzes die Streichung des getrennten Modells abgelehnt.
Keystone-SDA, rl, sda
15.03.2021, 13:41
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Nur noch vier Luzerner Gemeinden, nämlich Emmen, Horw, Malters und Willisau, führen ihre Sekundarstufe nach dem getrennten Modell. Nach dem Entscheid des Kantonsrats können sie weiterhin für die drei Leistungsniveaus A, B und C getrennte Klassen führen.
Der Regierungsrat wollte nur noch das kooperative und das integrierte Modell zulassen. Beim kooperativen werden die Niveaus A und B in gemeinsamen, vom Niveau C getrennten Stammklassen geführt. Beim integrativen Modell sind Schülerinnen und Schüler aller drei Niveaus in einer gemeinsamen Stammklasse.
Bildungsdirektor Marcel Schwerzmann (parteilos) sagte, die Abschaffung des separativen Modells sei schon vor 15 Jahren initiiert und von fast allen Gemeinden umgesetzt worden. Es gehe darum, die Durchlässigkeit zwischen den Leistungsstufen zu erhöhen. Angesichts der Debatte im Parlament hielt Schwerzmann aber nicht an der Abschaffung des separativen Modells fest.
Gemeindeautnomie hochhalten
Aus Rücksicht auf die Gemeindeautonomie sprach sich eine Mehrheit des Kantonsrats denn auch deutlich mit 90 zu 20 Stimmen für die Beibehaltung aller drei Modelle aus. Rosy Schmid-Ambauen (FDP) sagte, es gebe keinen Bedarf, ein Modell zu streichen.
Angelina Spörri (GLP) sagte, für ihre Fraktion gebe es keine Hinweise darauf, dass das separative Modell das schlechteste sei. Dieses sei zudem sicher nicht das teuerste. Bevor über die Sekmodelle entschieden werde, brauche es vertiefte Abklärungen, in die auch das Gymnasium einbezogen werden müsse.
Gespalten zeigte sich die SP. Die Grünen wollten das separative Modell dagegen abschaffen. Fraktionssprecher Jonas Heeb sagte, das kooperative und integrative Modell brächten einen Gewinn an Individualität und Chancengerechtigkeit. Die Schülerinnen und Schüler und nicht die Gemeinden sollten bei dieser Frage im Zentrum stehen.
Kosten werden anders berechnet
Der Systemwechsel bei der Finanzierung der Volksschule war der zweite grosse Revisionspunkt. Heute basieren die kantonalen Beiträge an die Gemeinden auf den Normkosten, den durchschnittlichen Kosten also, die bei der Gemeinde anfallen. Neu sollen die Standardkosten gelten, die durchschnittlichen Kosten einer Klasse.
Die neue Berechnungsart soll einfacher und transparenter sein als die alte. Priska Häfliger-Kunz (CVP) sagte, damit könnten Kanton und Gemeinden die Entwicklung der Kosten besser steuern.
Bernhard Steiner (SVP) lehnte namens seiner Fraktion den Wechsel ab. Die Betriebskosten einer Klasse würden sich innerhalb des Kantons nämlich stark unterscheiden. Die Gemeinden befürchteten deswegen, dass der Systemwechsel zu ihren Lasten gehen würden.
Mit dem Systemwechsel werde der Kanton nicht weniger zahlen, sagte Bildungsdirektor Schwerzmann. Der Kantonsrat lehnte den Antrag der SVP, auf den Systemwechsel zu verzichten, in der Folge mit 90 zu 26 Stimmen ab.
Der Systemwechsel wird aus Rücksicht auf die Gemeinden erst auf 2024 umgesetzt. Die Gemeinden können sich zudem bei der Festlegung der Standardkosten über die Volksschuldelegation einbringen.
Frühe Sprachförderung
Weiter werden die Schulsozialarbeit und die frühe Sprachförderung im Volksschulgesetz verankert. Damit werden alle Gemeinden dazu verpflichtet, entsprechende Angebote zu führen.
SP und Grüne beantragten, dass die frühe Sprachförderung für die Eltern gratis sein solle, weil vor allem Familien mit tieferem Einkommen auf dieses Vorschulangebot angewiesen seien. Die bürgerliche Mehrheit pochte aber auf die Eigenverantwortung der Eltern und lehnte den linken Antrag mit 77 zu 30 Stimmen ab.
In der Schlussabstimmung nach erster Lesung passierte die Revision des Volksschulgesetzes mit 94 zu 21 zu.
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