Im Kanton Luzern soll das Tanzen an hohen Feiertagen nicht mehr eingeschränkt sein. Der Kantonsrat hat am Montag einen Vorstoss von David Roth (SP) mit 68 zu 32 Stimmen grundsätzlich gutgeheissen, gemäss dem das Tanzen nach der Polizeistunde auch an hohen Feiertagen erlaubt werden solle. Er überwies die Motion indes nur in der abgeschwächten Form des Postulats.
2010 hatte der Kanton Luzern das Tanzverbot an hohen Feiertagen (Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Bettag, Weihnachten) sowie an Aschermittwoch aufgehoben. Allerdings darf an diesen Tagen weiterhin nur während den ordentlichen Öffnungszeiten, also bis maximal 0.30 Uhr, getanzt werden. Verlängerungen über die Sperrzeiten hinaus dürfen nicht erteilt werden.
Der Kantonsrat sei bei der Aufhebung des Tanzverbots nur den halben Weg gegangen, sagte David Roth (SP). Bis auf die SVP unterstützten alle Fraktionen sein Anliegen. Allerdings fand eine Mehrheit, dass es unverhältnismässig wäre, nur wegen des Tanzverbots das Gastgewerbegesetz zu ändern. Die Motion wurde deswegen nur in der weniger verpflichtenden Form des Postulats überwiesen.
Pirmin Müller (SVP) lehnte das Ansinnen von Roth ab. Es sei keine Einschränkung, wenn an sechs Tagen im Jahr das Tanzen eingeschränkt sei.
Auch der Regierungsrat unterstützte Roths Forderung und plädierte dafür, die Motion als Postulat zu überweisen. Damit Ruhe und Ordnung respektiert würden, sei das Verbot verlängerter Öffnungszeiten an hohen Feiertagen und am Aschermittwoch weniger zentral als generell das Durchsetzen der gesetzlich vorgeschriebenen ordnungsgemässen Betriebsführung, erklärte er in seiner schriftlichen Antwort.
Untersagt bleiben aber an hohen Feiertagen Sportveranstaltungen. Der Kantonsrat lehnte eine Motion von Hasan Candan (SP) mit 79 zu 21 Stimmen ab.
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