Spitäler Luzerner Kantonsspital entschädigt neu Umkleidezeit

we, sda

15.7.2021 - 10:31

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die aus betrieblichen Gründen 
Berufskleidung tragen müssen, werden am Luzerner Kantonsspital künftig für die Umkleidezeit entschädigt.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die aus betrieblichen Gründen Berufskleidung tragen müssen, werden am Luzerner Kantonsspital künftig für die Umkleidezeit entschädigt.
Keystone

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Luzerner Kantonsspitals (LUKS), die aus betrieblichen Gründen Berufskleidung tragen müssen, erhalten künftig fürs Umziehen eine Zeitgutschrift von zehn Minuten pro Tag. Zudem gibt es für alle Mitarbeitenden einen Tag mehr Ferien.

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So werde ab dem 1. Oktober für die betroffenen Mitarbeiter die effektive tägliche Arbeitszeit um zehn Minuten reduziert, teilte das LUKS am Donnerstag mit.

Der erhöhte Ferienanspruch gilt ab dem 1. Januar 2022 für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LUKS Spitalbetriebe AG und der Luzerner Höhenklinik Montana AG. Ziel sei es, damit die Attraktivität des LUKS als Arbeitgeber weiter zu verbessern.

Die nun vorliegende Lösung wurde unter Einbezug einer breit abgestützten internen Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Berufsgruppen erarbeitet. Durch die Verkürzung der effektiven Arbeitszeit um zehn Minuten könne diese Massnahme kostenneutral bei vollem Lohnausgleich erfolgen, heisst es weiter.