Justiz Luzerner Kriminalgericht: Freispruch vom Vorwurf der Brandstiftung

SDA

10.12.2019 - 00:00

Der Brand hatte sich in der dicht bebauten Altstadt von Willisau ereignet. (Archivbild)
Der Brand hatte sich in der dicht bebauten Altstadt von Willisau ereignet. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/SIGI TISCHLER

Dem Ex-Wirt der Willisauer Beiz «Untertor» kann der Brand in seinem Restaurant nicht zur Last gelegt werden. Das Kriminalgericht hat den 45-Jährigen vom Vorwurf der Brandstiftung und der mehrfachen eventualvorsätzlichen versuchten Tötung freigesprochen.

Einen kompletten Freispruch gab es aber nicht. Der aus dem Kosovo stammende Mann zahlte Unterhaltsbeiträge nicht und beherbergte illegal einen Cousin bei sich und liess diesen auch schwarz in seinem Restaurant arbeiten. Diese Delikte wurden mit einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 60 Franken (total 7200 Franken) sowie einer Busse von 1000 Franken sanktioniert. Zudem muss er einen Fünftel der Verfahrenskosten, rund 3000 Franken, übernehmen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und liegt erst im Dispositiv vor. Mit welcher Begründung das Kriminalgericht den Beschuldigten von der Brandstiftung und vom eventualvorsätzlichen Tötungsversuch freisprach, ist somit noch nicht bekannt. Der Ex-Wirt hatte die Brandstiftung am Prozess vom 26. November bestritten.

Das «Untertor» in der Altstadt von Willisau war am 15. Januar 2016 kurz nach Mitternacht in Flammen aufgegangen. Mehrere Personen, die in den Wohnungen über dem Restaurant wohnten, konnten wegen der Flammen nicht fliehen und mussten von der Feuerwehr via Hubretter geborgen werden. Die Ermittlungen ergaben, dass das Mobiliar im Restaurant mit Benzin übergossen und in Brand gesteckt worden waren.

Widersprüchliche Aussagen

Für die Staatsanwältin war der Wirt der Brandstifter. Sie versuchte dies mit den Handy-Daten zu belegen, die die Anwesenheit des Beschuldigten in der Nähe des Tatorts belegen würden. Motiv für die Brandstiftung seien die finanziellen Probleme gewesen, in denen der Wirt gesteckt sei. Um diese los zu werden, habe er rücksichtslos das Leben anderer in Gefahr gebracht und das Restaurant angezündet.

Tatsächlich hatte der Beschuldigte widersprüchliche Angaben zu seinem Aufenthaltsort in der Brandnacht gemacht. Sein Verteidiger bestritt aber vor Gericht die Aussagekraft der Mobilfunkdaten. Die Anwesenheit des Beschuldigten in Willisau oder am Brandort sei mit diesen nicht bewiesen. Auch die finanziellen Probleme als Tatmotiv liess der Verteidiger nicht gelten, weil der Beschuldigte mit einer Brandstiftung die von ihm erarbeitete gute Ausgangslage zerstört hätte.

Der Verteidiger brachte auch einen unbekannten Dritttäter ins Spiel. Es sei unverständlich, wieso die Staatsanwaltschaft einen solchen ausgeschlossen habe, erklärte er. Immerhin sei die Restauranttür aufgebrochen und von einem Zeugen ein flüchtender Mann beobachtet worden.

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