Justiz Luzerner Kriminalgericht verurteilt Betrüger

SDA

15.10.2019 - 00:00

Das Kriminalgericht hat einen Mann verurteilt, der zu Unrecht Vermittlungsprovisionen in der Höhe von über 300'000 Franken einkassiert hat. (Symbolbild)
Das Kriminalgericht hat einen Mann verurteilt, der zu Unrecht Vermittlungsprovisionen in der Höhe von über 300'000 Franken einkassiert hat. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/ALESSANDRO CRINARI

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Mann, der Versicherungen fiktive Kunden vermittelt und dafür Provisionen von 335'000 Franken einkassiert hat, verurteilt. Es sprach gegen den Beschuldigten eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 193 Tagen aus.

Wie aus dem am Montag veröffentlichten Urteil hervorgeht, wurde der 34 Jahre alte Kroate des gewerbsmässigen und des versuchten Betrugs, der mehrfachen Urkundenfälschung, der qualifizierten Geldwäscherei sowie der mehrfachen versuchten Täuschung der Behörden schuldig gesprochen.

Der Beschuldigte hatte nicht nur zu Unrecht Vermittlungsprovisionen einkassiert, sondern organisierte mit falschen Angaben auch Aufenthaltsbewilligungen. Zudem hatte er als sogenannter Money-Mule illegal Geld transferiert.

Das Urteil kam im abgekürzten Verfahren zustande und ist rechtskräftig. Von der Freiheitsstrafe wurde ein Jahr unbedingt ausgesprochen, für die restliche Zeit wird der bedingte Vollzug gewährt. Die Probezeit beträgt fünf Jahre.

Die Staatsanwaltschaft hatte von der Freiheitsstrafe nur 193 Tage unbedingt vollziehen wollen. Das Gericht fand dies aber zu milde und schlug dem Beschuldigten und der Staatsanwaltschaft vor, den unbedingten Teil der Strafe auf zwölf Monate anzusetzen. Dies wurde von den Parteien akzeptiert.

Die Strafe von 2 Jahren und 193 Tagen stufte das Gericht als «sehr milde» ein. Die Strafe könne aber noch knapp genehmigt werden. Die Gewährung des teilbedingten Strafvollzugs sei «fraglich, aber nicht unmöglich».

Zu der Freiheitsstrafe kommt eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 60 Franken. Dies sind insgesamt 10'800 Franken. Ferner hat der Verurteilte Verfahrenskosten von über 51'000 Franken zu tragen.

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