Das Luzerner Kriminalgericht hat einen 42-jährigen Drogenhändler zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Er wurde unter anderem der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen. Das Gericht ordnete eine stationäre Massnahme an.
Der Mann hatte von 2017 bis 2018 in Emmen und in Luzern Marihuana angebaut und veräussert. Unter anderem mit diesen Handlungen habe er sich vorsätzlich der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gemacht, geht aus dem am Donnerstag veröffentlichen Urteil hervor.
Dem Mann werden 90 Tage Untersuchungshaft angerechnet, das Urteil ist rechtskräftig. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben, vorerst muss sich der Verurteilte einer stationären Massnahme unterziehen, da er unter einer psychischen Störung leidet.
Polizeiauto rechts überholt
Strafbar machte sich der Beschuldigte zudem wegen zahlreichen anderen Taten. So wurde er der mehrfachen – auch groben – Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen. Er überholte etwa auf der Autobahn ein Polizeiauto mit mindestens 220 km/h rechts auf dem Pannenstreifen.
Der Beschuldigte konsumierte auch Kokain oder setzte sich alkoholisiert ans Steuer. Er fuhr Auto, auch wenn ihm der Führerausweis vorsorglich auf unbestimmte Zeit entzogen worden war, und er entwendete einen Lieferwagen.
Neben der Freiheitsstrafe erhält der vorbestrafte Mann eine Geldstrafe von 85 Tagessätzen zu je 30 Franken – als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn vom Juli 2018. Und er hat eine Busse von 1700 Franken zu zahlen.
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02.05.2024
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