Das Luzerner Kriminalgericht hat eine Heroinkonsumentin und -händlerin zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren, acht Monaten und 10 Tagen verurteilt. Zu den Kunden der Frau gehörte auch ihr Ehemann.
Das am Donnerstag publizierte Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung legte Berufung ein. Sie hatte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten gefordert. Die Frau hatte den ihr vorgeworfenen Drogenhandel nur teilweise zugegeben. Die Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre gefordert.
Für das Kriminalgericht steht fest, dass die Beschuldigte von 2015 bis 2018 mindestens 1560 Gramm Heroingemisch gedealt hatte. Nach den Berechnungen der Staatsanwaltschaft verkaufte sie den Stoff für knapp 79'000 Franken und erzielte damit einen Gewinn von fast 32'000 Franken.
Die 44-jährige Schweizerin verkaufte das Heroin gemäss dem Gericht an fünf Kunden, zu denen auch ihr Gatte gehörte. Sie habe ihren Mann zurück in die Abhängigkeit geführt, hiess es im Urteil.
Das Paar hat drei Kinder im Alter von 15 bis 19 Jahren. Die Frau war während ihres Studiums der Rechtswissenschaften drogenabhängig geworden. Sie verfügt über ein langes Vorstrafenregister.
Das Kriminalgericht stützte die Verurteilung im Wesentlichen auf die in der Wohnung der Beschuldigten vorgefundenen Utensilien sowie auf die im Mobiltelefon gespeicherten Telefonnummern von polizeilich bekannten Drogenkonsumenten und deren Aussagen. Es sei nicht einsichtig, wieso die Drogenabhängigen übertriebene Angaben gemacht haben sollen, weil sie sich ja selbst belasteten, hiess es im Urteil.
Das Gericht taxierte den Drogenhandel als schweren Fall. Ferner verurteilte es die Beschuldigte für weitere, geringfügigere Drogendelikte und sprach die Frau auch in einem Punkt frei. Schuldig gesprochen wurde sie ferner des Hausfriedensbruch, weil sie einen Supermarkt trotz Hausverbot betreten hatte.
Von der Freiheitsstrafe soll die Beschuldigte nach Ansicht des Gerichts ein Jahr absitzen, die restlichen 20 Monate und 10 Tage sollen ihr bei einer Probezeit von drei Jahren bedingt gewährt werden. Zur Freiheitsstrafe sprach das Gericht zudem eine Busse von 850 Franken aus.
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