Prozess Luzerner Kriminalgericht verurteilt Handlanger in Anlagebetrug

SDA

9.6.2020 - 00:00

Ertrogenes Geld bar weitergegeben und gewaschen: Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Taxifahrer verurteilt. (Symbolbild)
Ertrogenes Geld bar weitergegeben und gewaschen: Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Taxifahrer verurteilt. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

Das Kriminalgericht Luzern hat einen Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt, weil er an Betrügereien und Geldwäscherei beteiligt war. Der Beschuldigte gab die Tatvorwürfe zu. Der Prozess fand im abgekürzten Verfahren statt, und das Urteil ist somit rechtskräftig.

Gewerbsmässiger Betrug, mehrfache Geldwäscherei, Misswirtschaft und Unterlassung der Buchführung sind die Delikte, denen der 41-jährige Taxifahrer schuldig gesprochen wurde. Die Freiheitsstrafe von 22 Monaten wird bei einer Probezeit von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Im Gefängnis war der Mann aber bereits: Er befand sich über zehn Monate in Untersuchungshaft.

In die betrügerischen Machenschaften hineingekommen ist der Taxifahrer 2013 über einen Kunden, von dem er nur den Vornamen «Alex» kannte. Er wurde einziger Verwaltungsrat einer dubiosen Finanzfirma, mietete für diese in der Luzerner Agglomeration einen Büroraum und eröffnete ein Bankkonto.

Auf diesem Konto gingen Zahlungen ein. «Alex» wies den Taxifahrer an, ihm oder einem Mittelsmann Geld von diesem Konto bar auszuhändigen. Die Übergabe, mit der das Geld gewaschen wurde, fand auf dem Bahnhofs- und Paradeplatz in Zürich statt.

Gut organisiert

Die Zahlungen, die auf das Konto des Taxifahrers eingingen, stammten aus einem gut organisierten Betrug. Dem Beschuldigten sei bewusst gewesen, dass die Gelder zumindest möglicherweise aus einer Straftat herrührten, heisst es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft.

Der Taxifahrer war rund sechs Monate lang deliktisch tätig. Die gesamte Deliktssumme beläuft sich auf 345'000 Franken. Über 190'000 Franken wurden gewaschen. Der Taxifahrer selbst hatte nur einen Profit von 3000 Franken. Innerhalb der Tätergruppe habe er eine klar untergeordnete Rolle gehabt, heisst es in der Anklageschrift.

Die Machenschaften bestanden darin, dass angebliche Mitarbeiter potentielle Anleger im Namen der offiziell vom Taxifahrer geführten Finanzfirma anriefen. Sie benutzten dabei fiktive Namen und gaben an, im Auftrag von Apple Aktien zu verkaufen. Um dies den Anlegern zu belegen, wurden gefälschte Briefe mit der gefälschten Unterschrift des Taxifahrers angefertigt.

Leerer Hauptsitz

Auch die Webseite der Finanzfirma enthielt unwahre Angaben, so eine ganze Reihe fiktiver Mitarbeiter. Der vom Taxifahrer gemietete Büroraum, offiziell der Firmensitz, war leer. In ihm habe offenbar nie jemand gearbeitet, heisst es in der Anklageschrift.

Durch die täuschenden Machenschaften und die hinterhältigen, raffiniert aufeinander abgestimmten Lügen habe die Täterschaft ein Lügengebilde errichtet, heisst es in der Anklage. Damit seien auch kritische Anleger getäuscht worden.

Getäuscht wurden vor allem Anleger aus Deutschland. Aufgeflogen war der Betrug, weil die Bank der Finanzfirma Verdacht schöpfte und dies der Meldestelle für Geldwäscherei meldete.

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