Das Kriminalgericht Luzern hat eine Frau mit einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt, weil sie die Sozialhilfe betrogen habe. Das Urteil fiel milder aus als der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft, die von einem grösseren Schaden für die betroffene Gemeinde ausgegangen war.
Gemäss dem am Montag publizierten begründeten Urteil sprach das Gericht die 39-jährige Italienerin des mehrfachen Betrugs schuldig. Die Geldstrafe beläuft sich auf insgesamt 1600 Franken und wurde bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren ausgesprochen. Dazu kommt eine Busse von 300 Franken. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Beschuldigte war 2017 mit einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft wegen mehrfachen Betrugs mit 180 Tagessätzen zu 30 Franken (total 5400 Franken) bedingt und einer Busse von 1300 Franken verurteilt worden. Dagegen wehrte sich die Frau vor Kriminalgericht.
Wichtigster Grund für die Differenz zwischen den beiden Strafmassen ist die Deliktssumme. Die Staatsanwaltschaft bezifferte den Schaden, den die Frau der Gemeinde verursachte, auf 45'000 Franken, das Kriminalgericht nur auf 20'000 Franken.
Die arbeitslose Frau lebte mit ihren vier Kindern zusammen und bezog Sozialhilfe. Dabei bezog sie 29 Monate lang zu viel Sozialhilfe, weil sie gegenüber den Behörden verschwieg, dass sie auch von einem Partner, mit dem sie zusammenlebte, finanziell unterstützt wurde. Die Beschuldigte habe die Mitarbeiter der Gemeinde wissentlich und willentlich in einen Irrtum versetzt, um sich unrechtmässig zu bereichern, schreibt das Kriminalgericht.
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