Justiz Luzerner Kriminalgericht verurteilt zwei Profi-Einbrecher

SDA

18.4.2019 - 23:59

Das Kriminalgericht Luzern hat zwei Einbrecher zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Beide gehörten einer professionell agierenden Bande an und machten auf ihren Touren nicht nur Beute im Wert von je über 200'000 Franken, sondern verursachten in einem noch grösseren Umfang Sachschäden.

Das Kriminalgericht verurteilte einen 39-jährigen Mann zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe und einen 34-jährigen zu vier Jahren und acht Monaten, wie aus den am Donnerstag publizierten rechtskräftigen und begründeten Urteilen hervorgeht. Sie wurden des gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls, der Sachbeschädigung, des Hausfriedensbruchs, des Fahrzeugdiebstahls und weiterer Delikte schuldig gesprochen.

Die Bande operierte deutlich länger als ein Jahr in diversen Kantonen. Sie war auf Büro- und Industriegebäude spezialisiert und ging nach Darstellung des Gerichts äusserst professionell vor. Die Gebäude wurden ausgekundschaftet, die Einbruchswerkzeuge vorgängig versteckt. Während der Tat wurden Wachen aufgestellt und über eigens organisierte Mobiltelefone kommuniziert. Oft zogen sich die Bandenmitglieder nach dem Einbruch um und versteckten sich, um dann unauffällig im Morgenverkehr zu verschwinden.

Die beiden nun verurteilten Männer hatten die Aufgabe, in die Gebäude einzusteigen und das Diebesgut zu entwenden. Der 39-Jährige machte Beute in der Höhe von 226'000 Franken, der 34-Jährige 249'000 Franken. Dabei richteten sie Sachschäden von 450'000 Franken respektive 388'000 Franken an.

Die beiden aus dem Kosovo stammenden Männer sind vorbestraft. Positiv rechnete ihnen das Gericht an, dass sie nicht in Privathäuser eingestiegen sind und damit keine Menschen in Angst und Schrecken versetzt haben. Ihr Verschulden sei aber schwer, denn sie seien als Kriminaltouristen mehrmals in die Schweiz gekommen und hätten intensiv und systematisch delinquiert.

Bei der Strafe blieb das Gericht unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Drei andere Bandenmitglieder waren zuvor im abgekürzten Verfahren zu vier Jahren, drei Jahren und sechs Monaten sowie zwei Jahren verurteilt worden.

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