Coronavirus – SchweizLuzerner Kultur bis jetzt mit knapp 9 Millionen Franken unterstützt
SDA
10.9.2020 - 10:44
Der Kanton Luzern hat bis jetzt 8,87 Millionen Franken an Kulturschaffende und Kulturunternehmen ausbezahlt, die wegen Corona finanzielle Verluste erleiden. Damit konnten 150 der bisher 280 eingegangenen Gesuche erledigt werden.
Die Frist zur Einreichung eines Gesuchs läuft noch bis am 20. September, wie die Luzerner Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte.
Insgesamt stehen dem Kanton für die Ausfallentschädigung im Kulturbereich 17 Millionen Franken zur Verfügung, je hälftig finanziert durch Bund und Kanton.
Bisher gingen beim Kanton 175 Gesuche von Kulturschaffenden und 105 von Kulturunternehmen ein. 150 wurden bearbeitet, der Kanton setzte dafür 8,87 Millionen Franken ein.
Rund 70 Gesuche seien in Vorbereitung und weiter 50 müssten vertieft geprüft oder von den Gesuchsstellern wegen unvollständiger Unterlagen noch ergänzt werden, heisst es weiter. 25 Gesuche wurden abgelehnt.
Die beantragte Entschädigung der Kulturschaffenden und Kulturunternehmen beträgt insgesamt 26,32 Millionen Franken. Rund ein Drittel dieser Summe wird von vorgelagerten Leistungserbringern wie der Ausgleichskasse oder Suisseculture Sociale erbracht. So könne davon ausgegangen werden, dass die dem Kanton zur Verfügung stehende Summe reichen werde, heisst es.
Die Entschädigung deckt maximal 80 Prozent der Ausfälle, die zwischen dem 28. Februar und dem 31. Oktober 2020 entstanden.
Erste Unterstützung im April gesprochen
Bereits im April hatte die Luzerner Regierung rund 5,8 Millionen Franken für den Kultursektor gutgeheissen, um die coronabedingten Ausfälle im Kulturbereich abzufedern – gestützt auf die Covid-Verordnung Kultur des Bundes.
Der Bund stellte dem Kanton Luzern 5,8 Millionen für die Ausfallentschädigungen zur Verfügung, unter der Bedingung, dass der Kanton dieselbe Summe bereitstellt. Am 13. Mai verlängerte der Bundesrat die Covid-Verordnung Kultur bis zum 20. September.
Mitte Juni konnte der Bund die Mittel für Ausfallentschädigungen um 50 Millionen erhöhen und davon dem Kanton Luzern 2,7 Millionen zur Verfügung stellen. Unter denselben Voraussetzungen wie beim ersten Angebot.
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