Öffentliche Beurkundung Luzerner Notare sollen nach Zeitaufwand entschädigt werden

SDA

19.11.2019 - 00:01

Wird Grundeigentum übertragen, sollen Notare im Kanton Luzern nach dem Zeitaufwand entschädigt werden. (Archivbild einer Siedlung in Kriens)
Wird Grundeigentum übertragen, sollen Notare im Kanton Luzern nach dem Zeitaufwand entschädigt werden. (Archivbild einer Siedlung in Kriens)
Source: KEYSTONE/GAETAN BALLY

Im Kanton Luzern tätige Notare sollen bei öffentlichen Beurkundungen künftig nach Zeitaufwand entschädigt werden. Der Regierungsrat ist bereit, das geltende Gebührensystem zu überprüfen, wie er in einer am Montag veröffentlichten Antwort auf ein Postulat schreibt.

Die Gebühren, die im Kanton Luzern den Notaren für ihre Tätigkeit bezahlt werden müssen, sind in einer Verordnung des Kantonsgerichts festgelegt. Sie bemessen sich nach festen Ansätzen, nach dem Wert oder nach einem Gebührenrahmen.

Bei der Übertragung von Grundeigentum beispielsweise richtet sich die Höhe der Gebühr nach dem Wert der Immobilie. Für Grundeigentum von 500'000 Franken wird beispielsweise eine Gebühr von 1500 Franken fällig, bei 800'000 Franken sind es 2250 Franken. Je höher der Wert einer Immobilie, desto mehr verdient der Notar.

Kosten gemäss Aufwand

FDP-Kantonsrat Jim Wolanin will dies ändern. Ihn stört, dass Notare von steigenden Immobilienpreisen profitieren. Gute Arbeit dürfe etwas kosten, hält er in seinem Postulat fest. Die Kosten sollten aber möglichst einen direkten Zusammenhang mit dem erbrachten Aufwand haben.

Wolanin fordert deswegen, dass ein neues Gebührensystem geprüft werde, bei dem der «gebotene Zeitaufwand» das Hauptkriterium darstellen solle. «Gebotener Zeitaufwand» solle heissen, dass nicht ein beliebiger Zeitaufwand in Rechnung gestellt werden könne, sondern nur der sachlich notwendige.

Wolanin erhofft sich von einer neuen Gebührenordnung auch mehr Wettbewerb. Heute könnten in diesem monopolisierten Bereich die Betroffenen zwar zwischen den im Kanton Luzern tätigen Urkundspersonen auswählen, auf die daraus resultierenden Kosten hätten sie jedoch keinen Einfluss. Bei den Beurkundungsgebühren herrsche, im Gegensatz zur Honorarnote von Rechtsanwälten, kein Wettbewerb.

Der Regierungsrat ist – nach Rücksprache mit dem für den Gebührentarif zuständigen Kantonsgericht – bereit, das Postulat entgegenzunehmen und das Gebührensystem zu überprüfen. Dieses stammt aus dem Jahr 1973.

Im Kanton Luzern können Rechtsanwälte und Gemeindeschreiber als Notare tätig sein und öffentliche Beurkundungen durchführen. Voraussetzung zur Berufsausübung ist das Bestehen der Notariatsprüfung.

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