Kantonsrat LU Luzerner Parlament stimmt Bestimmungen für Notlagen zu

rl, sda

31.10.2022 - 11:54

Der Luzerner Kantonsrat tagte während der Pandemie in der Stadthalle Sursee, damit die Abstände eingehalten werden konnten. (Archivaufnahme)
Der Luzerner Kantonsrat tagte während der Pandemie in der Stadthalle Sursee, damit die Abstände eingehalten werden konnten. (Archivaufnahme)
Keystone

Wie die demokratischen Prozesse in einer Notlage ablaufen sollen, ist im Kanton Luzern neu in einem Gesetz geregelt. Der Kantonsrat hat am Montag das Stimmrechtsgesetz nach erster Lesung mit 103 zu 0 Stimmen teilrevidiert.

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Mit der neuen Gesetzesgrundlage soll verhindert werden, dass der Regierungsrat – wie im Corona-Frühling 2020 – auf das Notrecht zurückgreifen muss. Damals war das Zusammenkommen von Menschen stark eingeschränkt, was sich auf die Arbeit von Gemeindeversammlungen oder Parlamenten auswirkte.

Alle Fraktionen unterstützten die Vorlage. Ihre Sprecherinnen und Sprecher begrüssten, dass kein Notrecht mehr nötig sei, damit in einer ausserordentlichen Lage die direkten Demokratie funktionieren könne.

Die neue Gesetzesbestimmung sieht vor, dass eine Gemeindebehörde Wahlen und Abstimmungen im Urnen- statt im Versammlungsverfahren durchführen kann. Diese Regelung kommt dann zur Anwendung, wenn ein lokales Ereignis eine Gemeinde besonders stark betrifft.

Befinden sich mehrere Gemeinden oder der ganze Kanton in einer Notsituation, soll der Regierungsrat als Aufsichtsbehörde über Wahlen und Abstimmungen für die Sicherstellung der politischen Rechte sorgen. Er soll auch eine Wahl oder eine Abstimmung verschieben oder absagen können.

Die Bestimmungen des Regierungsrats sollen grundsätzlich nicht länger als zwei Jahre in Kraft sein. Der Kantonsrat kann sie aber um längstens ein weiteres Jahr verlängern.

Sonder- und Nachtragskredite gutgeheissen

Das Parlament beschäftigte sich noch mit einem weiteren Geschäft, das seinen Ursprung in der Coronapandemie hat. Es ging dabei um einen Sonderkredit von 4,04 Millionen Franken, mit dem coronabedingte Ausfälle von Luzerner Kulturveranstalter im ersten Halbjahr 2022 entschädigt werden können.

Gegen den Kredit war nur die SVP. Die anderen Fraktionen unterstützten die Vorlage, zeigten sich aber auch kritisch. Es herrsche längst wieder Normalbetrieb, es müsse genau hingeschaut werden, damit keine Überentschädigungen ausbezahlt würden, lautete der Tenor.

Bei der Ausfallentschädigung handelt es sich um ein Programm des Bundes, der die Hälfte der Kosten übernimmt. Das Parlament stimmte dem Sonderkredit mit 90 zu 18 Stimmen zu. Zudem hiess es mit 89 zu 18 Stimmen Nachtragskredite von 23,5 Millionen Franken gut.