Kantonsfinanzen LULuzerner Parlamentskommission für grössere Steuersenkung
rl, sda
5.10.2021 - 10:09
Im Kanton Luzern soll der Steuerfuss 2022 von 1,7 auf 1,6 Einheiten sinken. Dies beantragt die Finanzkommission dem Kantonsrat. Der Regierungsrat wollte den Steuerfuss nur auf 1,65 Einheiten senken und dann allenfalls ein Jahr später nachdoppeln.
Keystone-SDA, rl, sda
05.10.2021, 10:09
SDA
Sowohl der Regierungsrat als auch die Parlamentskommission begründen die Steuersenkung mit den hohen Ausschüttungen der Nationalbank an die Kantone. Die von der Regierung beantragte Steuersenkung sei aber zu wenig weitgehend, teilte die Kommission am Dienstag mit.
Die Steuerfusssenkung soll aber mit der Ausschüttungspraxis der Nationalbank verknüpft werden. Die Steuerfusssenkung müsse wieder überprüft werden, sobald die Ausschüttungen nicht mehr in der aktuellen Höhe erwartet werden, teilte die Kommission mit.
Investitionsstau
Nicht alle Kommissionsmitglieder sind für Steuerfusssenkungen. Eine Minderheit erachte es angesichts unbekannter künftiger Kosten und einem durch Sparpakete verursachten Stau bei den Investitionen als verfrüht, eine Steuerfussreduktion vorzunehmen, hiess es in der Mitteilung.
Der Voranschlag in der Version der Regierung sieht einen Ertragsüberschuss von 55,4 Millionen Franken vor, in der Fassung der Kommission reduziert sich das Plus auf 18,1 Millionen Franken. Der Kantonsrat wird das Budget 2022 am 25. und 26. Oktober beraten.
Die Finanzkommission beschloss auch eine Mehrausgabe von 100'000 Franken. Diese Mittel sollen der Aufsichts- und Kontrollkommission zugute kommen, damit diese ihre Arbeit «ordnungsgemäss erledigen» kann, wie es in der Mitteilung heisst.
Note «ungenügend» für Beteiligungsstrategie
Weiter beschloss die Finanzkommission, die neue kantonale Beteiligungsstrategie an den Regierungsrat zur Überarbeitung zurückzuweisen. Hintergrund sind Vorfälle um Transportunternehmen wie Postauto oder Verkehrsbetriebe Luzern (VBL).
Das Vertrauen in selbständige Organisationen der öffentlichen Hand sei erschüttert worden, weswegen bei kantonalen Beteiligungen verbesserte Offenlegungs- und Ausstandsregelungen sowie Mandatsverträge für alle Eignervertreter vorzusehen seien, teilte die Kommission mit.
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