Öffentliche Finanzen Luzerner Parlamentskommission will Budgetdefizite nicht beschränken

rl, sda

10.2.2021 - 11:03

Das Stadthaus von Luzern: Wie hoch Budgetdefizite zulässig sein sollen, ist umstritten.
Das Stadthaus von Luzern: Wie hoch Budgetdefizite zulässig sein sollen, ist umstritten.
Keystone

In der Stadt Luzern soll ein allfälliges Budgetdefizit nicht mehr durch eine jährliche Vorgabe beschränkt werden. Dies hat die vorberatende Kommission des Grossen Stadtrats mit Stichentscheid beschlossen, wie sie am Mittwoch mitteilte.

Heute darf der Fehlbetrag im Budget der Stadt Luzern höchstens 4 Prozent des Bruttoertrags einer Steuereinheit betragen. Der Stadtrat beantragte, dass die Grenze künftig bei 8 Prozent oder rund 15 Millionen Franken liegen solle. Damit erhalte die Stadt mehr Spielraum, um antizyklische Signale und Impulse zu setzen.

Der knappen Mehrheit der parlamentarischen Geschäftsprüfungskommission (GPK) ging das zu wenig weit. Sie habe mit Stichentscheid beschlossen, die jährliche Vorgaben ersatzlos zu streichen, teilte sie mit.

Die GPK beharrt damit auf der Forderung einer Motion, die das Parlament 2019 gutgeheissen hatte. Sie vertritt die Ansicht, dass die mittelfristigen Vorgaben zum Budgetieren, die nicht angetastet werden, genügend griffig seien, um den Finanzhaushalt stabil zu halten.

Der Stadtrat hatte die nun von der Kommission beschlossene Streichung der Vorgabe zur Beschränkung des Budgetdefizits abgelehnt. Diese Bestimmung habe einen mässigenden Einfluss auf das Ausgabenwachstum. Ein Verzicht würde in Zeiten mit hohen Defiziten in der Planung ein falsches Signal aussenden und könnte dazu führen, dass Korrekturen hinausgezögert würden und die Stadt in ein strukturelles Defizit geraten könnte, befürchtete die Regierung.

Knapp gescheitert ist in der Parlamentskommission ein Antrag, die Schuldenbremse weniger stark als vom Stadtrat beantragt zu lockern. Der Antrag auf 6 Prozent sei ebenfalls mit Stichentscheid abgelehnt worden, teilte die GPK mit.

Der Grosse Stadtrat wird das Geschäft am 4. März behandeln.

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