Im Kanton Luzern sollen Sexbetriebe bewilligungspflichtig werden. Davon ausgenommen werden sollen Kleinbetriebe, in denen höchsten zwei Personen arbeiten. Dies beantragt die vorberatende Kommission des Kantonsrat. Sie will damit die von der Regierung vorgeschlagene Regelung lockern – aus Gründen der Sicherheit.
Die Einführung einer Bewilligungspflicht für Sexbetriebe geht auf ein Postulat zurück, das der Kantonsrat 2016 überwiesen hat. 2015 hatte das Parlament ein umfassendes Gesetz über die Sexarbeit noch abgelehnt.
Mit der Bewilligungspflicht soll erreicht werden, dass die Polizei leichter Sexbetriebe kontrollieren kann. Heute kann sie die Etablissements nur betreten, wenn diese eine gastgewerbliche Bewilligung benötigen oder wenn bereits ein hinreichender Verdacht auf eine strafbare Handlung besteht.
Der Zugang zu über 80 Prozent der Sexbetriebe bleibe der Polizei heute verwehrt, teilte die Kommission für Justiz und Sicherheit (JSK) des Kantonsrats am Mittwoch mit. Ohne ein gesetzlich geregeltes Zutrittsrecht sei es schwierig, Abhängigkeitsverhältnisse und Ausbeutungen in den Betrieben zu erkennen.
Der Regierungsrat schlägt deswegen vor, im Gewerbepolizeigesetz eine Bewilligungspflicht für Sexbetriebe festzuschreiben. Kleinstbetriebe, in denen nur eine Person arbeitet, sollen von der Bewilligungspflicht ausgenommen werden.
Die JSK möchte indes auch Betriebe, in denen zwei Personen der Prostitution nachgehen, von der Bewilligungspflicht ausnehmen. So könne verhindert werden, dass jemand alleine arbeite, um nicht unter die Bewilligungspflicht zu fallen, was der Sicherheit der dort Arbeitenden diene, teilte sie mit.
Der Kantonsrat wird die Änderung des Gewerbegesetzes voraussichtlich im Juni beraten.
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