Justiz Luzerner Raser und Dopinghändler muss ins Gefängnis

SDA

13.7.2020 - 23:59

Doping verkauft hat ein Mann, den das Luzerner Kriminalgericht nun ins Gefängnis schickt. (Symbolbild)
Doping verkauft hat ein Mann, den das Luzerner Kriminalgericht nun ins Gefängnis schickt. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/AP/FRANK AUGSTEIN

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Raser und Dopinghändler zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der 26-Jährige verstiess mehrfach gegen das Strassenverkehrs- sowie das Sportfördergesetz und hat auch anderes auf dem Kerbholz.

Ob innerorts, ausserorts oder auf der Autobahn: Der Beschuldigte scherte sich nicht um Tempolimits, raste mit Töff sowie Personenwagen, mal mit und mehr als einmal ohne Fahrausweis durch die Gegend und telefonierte am Steuer, statt sich anzuschnallen.

Im langen Sündenregister gewichtet das Gericht die sieben Rasertatbestände als die schwerwiegendsten Delikte im Bezug auf das Verschulden, wie aus dem am Montag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Der Schuldspruch kam im abgekürzten Verfahren zustande und ist somit rechtskräftig. Der Beschuldigte war geständig.

Er sass seit 2014 wiederholt in Untersuchungshaft. Aus diesem Jahr stammen die ältesten Straftatbestände. Auch wegen der langen Verfahrensdauer sei eine Freiheitsstrafe von vier Jahren angemessen.

Doping vermittelt und verkauft

Schuldig machte sich der Mann zudem des betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, was laut dem Gericht ebenfalls ein schweres Delikt darstelle. Bei der Bestrafung nur marginal gewichtet habe man dagegen Gesetzesverstösse mit Doping.

Der Beschuldigte vermittelte und verkaufte Dopingsubstanzen. Bei ihm wurde etwa Anabolika sichergestellt. Mit dem Dopinghandel habe er ein finanzielles Standbein aufgebaut ungeachtet der negativen gesundheitlichen und allenfalls auch wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Abnehmer.

In diesem Punkt habe man ihm aber nur gelegentliche Verstösse nachweisen können. Gleiches gelte auch für die mehrfache Sachbeschädigung sowie die Pornografie, für die er belangt wurde.

Zwar stellten Gutachter verschiedene psychische Störungen beim Beschuldigten fest, der auch kokainsüchtig ist. Seine Schuldfähigkeit sei aber nicht vermindert. Während und nach dem Strafvollzug muss er sich einer Therapie unterziehen. Er muss überdies die Verfahrenskosten tragen.

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