Prämienverbilligung Luzerner Regierung kontert Prämienverbilligungs-Initiative

SDA

27.5.2019 - 10:04

Die Prämienverbilligungen sind in Luzern ein politischer Dauerbrenner, wie dieses Bild von 2017 zeigt. Nun will die Kantonsregierung mit einer Gesetzesrevision dieses sozialpolitische Instrument neu regeln.
Die Prämienverbilligungen sind in Luzern ein politischer Dauerbrenner, wie dieses Bild von 2017 zeigt. Nun will die Kantonsregierung mit einer Gesetzesrevision dieses sozialpolitische Instrument neu regeln.
Source: KEYSTONE/URS FLUEELER

Die SP Luzern will mit einer Volksinitiative das Niveau der Prämienverbilligung sichern. Der Regierungsrat will dieses sozialpolitische Instrument aber umfassender reformieren und hat deswegen einen Gegenentwurf ausgearbeitet.

Als Reaktion auf Sparmassnahmen und den budgetlosen Zustand hat die SP des Kantons Luzern Anfang 2018 ihre Volksinitiative «Sichere Prämienverbilligung – Abbau verhindern» eingereicht. Sie will damit erreichen, dass die Mittel bei der Prämienverbilligung nicht weiter abgebaut werden. Zudem sollen Mindeststandards im Gesetz festgelegt werden; Änderungen könnten damit mit dem Referendum bekämpft werden.

Dass der Regierungsrat erst jetzt gegenüber dem Kantonsrat zur Initiative Stellung bezieht, liegt daran, dass die SP in Sachen Prämienverbilligung juristisch gegen den Kanton vorgegangen ist. Im letzten Januar erhielt die Partei vom Bundesgericht Recht: Demnach hat Luzern zu viele Personen mit einem mittleren Einkommen von der Prämienverbilligung ausgeschlossen.

Er beantrage dem Kantonsrat, die Initiative abzulehnen, teilte der Regierungsrat am Montag mit. Sie sei rechtlich teilweise überholt, lückenhaft und zu wenig differenziert, um das von der SP angestrebte Ziel zu erreichen.

Berechtigte Ziele

Der Regierungsrat erachtet die Ziele der Initiative aus sozialpolitischen Gründen aber als berechtigt, weshalb er einen Gegenentwurf ausarbeitete. Dieser enthalte teilweise weitergehende Lösungsvorschläge als die Volksinitiative. Berücksichtigt sei im Gegenentwurf auch das Bundesgerichtsurteil.

Der Gegenentwurf biete eine differenzierte Lösung ohne Lücken, erklärte Gesundheitsdirektor Guido Graf in einer Mitteilung. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Haushalte werde besser berücksichtigt als in der Initiative.

Für das laufende Jahr rechnet der Kanton mit Prämienverbilligungen von 187 Millionen Franken. Würden bereits die Vorgaben des Gegenvorschlags gelten, wären es rund 8 Millionen Franken mehr. Von den zusätzlichen Mitteln würden zwei Drittel an Personen gehen, die in bescheidenen Verhältnissen leben. Der Rest würde in die Prämienverbilligung für Kinder fliessen.

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