BettelnLuzerner Regierung will ein partielles Bettelverbot für den Kanton
liku, sda
10.1.2024 - 09:37
Die Luzerner Regierung hat die Unterlagen zu einem partiellen Bettelverbot in die Vernehmlassung geschickt. Dieses verbietet das Betteln im öffentlichen Raum und an allgemein zugänglichen Orten, wenn die öffentliche Sicherheit und Ruhe gestört wird.
Keystone-SDA, liku, sda
10.01.2024, 09:37
SDA
Das heute faktisch bestehende Bettelverbot im Kanton Luzern sei nicht mehr zulässig, wie es in einer Mitteilung des Justiz- und Sicherheitsdepartements des Kantons vom Mittwoch heisst. Dies aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte von 2021. Dieses kam zum Schluss, dass zwar das Einschränken des Bettelns zulässig sei, nicht jedoch dieses unter Strafe zu stellen.
Die Regierung sieht nun ein partielles Verbot im Übertretungsstrafgesetz mit einer neuen Strafnorm vor, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Auch soll gestraft werden, wer andere Personen zum Betteln schickt, in organisierter Weise bettelt oder unlautere Methoden verwendet. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis 30. April 2024.
Wer heute im Kanton Luzern ohne Bewilligung öffentlich bettelt oder von Haus zu Haus geht, wird mit einer Busse bestraft, heisst es in den Vernehmlassungsunterlagen. Wer seine Grundbedürfnisse durch Betteln decken wolle, erhalte keine Bewilligung. Faktisch sei das Betteln im Kanton nicht erlaubt.
Die Luzerner Polizei oder die Stadt Luzern erteile jedoch jährlich Sammelbewilligungen an Organisationen wie das Rote Kreuz, Texaid, Winterhilfe oder WWF. Auch erlaube die Stadt Strassendarbietungen, beispielsweise Musikanten ohne ausdrückliche Bewilligung.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kam zustande, da 2014 eine Rumänin in Genf wegen Bettelns auf öffentlichen Strassen zu einer Busse von 500 Franken verurteilt worden war. Die arbeitslose Frau wurde anschliessend fünf Tage in Untersuchungshaft gesetzt, weil sie die Geldstrafe nicht bezahlt hatte. Das EGMR betitelte die Strafe als «unverhältnismässig».
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