Der Luzerner Regierungsrat lehnt eine gesetzliche Verankerung des Leistungsangebots der Spitäler Wolhusen und Sursee ab. Diese Verankerung fordert der Kantonsrat und Arzt Bernhard Steiner (SVP) mit einer Motion, welche mehr als die Hälfte der Kantonsratsmitglieder unterzeichnet hat.
Steiner verlangt, dass für die beiden Spitalstandorte Sursee und Wolhusen das Leistungsangebot Medizin, Chirurgie, Geburtshilfe und Gynäkologie, Anästhesie, Intensivmedizin und ein interdisziplinärer Notfall mit 24-Stunden-Bereitschaft im Gesetz verankert wird.
Dies wäre nicht sinnvoll, aber gefährlich, schreibt der Regierungsrat in seiner am Freitag publizierten Antwort. Er zieht es vor, das Angebot der Spitäler im Rahmen einer regelmässigen Versorgungsplanung «den jeweiligen Bedürfnissen und Gegebenheiten» anzupassen.
Für den Regierungsrat birgt eine gesetzliche Verankerung dieses Angebots die Gefahr, dass Leistungen verlangt werden, die allenfalls nicht erbracht werden können. Es sei möglich, dass es nicht genügend Fachleute gebe, um eine gewisse Leistung in Luzern, Sursee und Wolhusen anzubieten, schreibt er in seiner Antwort.
Der Regierungsrat bringt auch finanzielle Argumente gegen eine gesetzliche Verankerung der geforderten Leistungen vor. Für Wolhusen würde sich das Defizit, das der Kanton tragen müsste, von rund 6 bis 8 Millionen Franken auf 10 Millionen Franken erhöhen.
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Motion aus diesen Gründen nur teilweise erheblich zu erklären. Das Parlament behandelt das Geschäft voraussichtlich im Mai.