Volksrechte Luzerner Regierung will Mietrecht nicht anpassen

SDA

9.4.2019 - 00:01

Der Mieterverband Luzern will, dass bei Wohnungsnot der Hauseigentümer einem neuen Mieter mitteilen muss, wie viel Zins er vom Vormieter verlangt hat. Der Regierungsrat findet, dass diese sogenannte Formularpflicht unnötig, wirkungslos und bürokratisch sei.

Die Kantonsregierung beantragt deswegen dem Parlament, die Volksinitiative «Fair von Anfang an, dank transparenter Vormiete!» abzulehnen. Sie verzichtet auch darauf, den Stimmberechtigten einen Gegenvorschlag zu unterbreiten, wie aus der am Montag veröffentlichten Botschaft an das Parlament hervorgeht.

Der Mieterverband hat das Volksbegehren vor knapp einem Jahr mit 4332 Unterschriften eingereicht. Die Formularpflicht soll dann gelten, wenn im Kanton weniger als 1,5 Prozent der Wohnungen frei sind. Dies ist jener Wert, denn auch das Bundesgericht zur Festlegung von Wohnungsknappheit verwendet.

Regionale Unterschiede

Der Leerwohnungsbestand wird jeweils im Juni erhoben. 2018 lag die Leerwohnungsziffer im Kanton Luzern bei 1,44 Prozent. 2013 betrug sie noch 0,7 Prozent, seither ist sie kontinuierlich gestiegen. Dabei gibt es aber regionale Unterschiede. Für die Stadt Luzern wurde eine Leerwohnungsziffer von 1,02 Prozent ausgewiesen.

Der Mieterverband begründete seine Initiative damit, dass die Mietwohnungen in der Schweiz zu teuer seien. Oft würden Hauseigentümer bei einem Mieterwechsel den Zins ohne Mehrwert anheben. Die Formularpflicht sei ein bewährtes Rezept gegen Exzesse.

Eine obligatorische Offenlegung des Mietzinses kennen derzeit die Kantone Basel-Stadt, Freiburg, Genf, Neuenburg, Waadt, Zug und Zürich. Nidwalden schaffte sie jüngst ab, weil trotz Pflicht das Formular kaum verwendet worden war.

Regierung könnte schon heute

Der Regierungsrat hat schon heute gesetzlich die Möglichkeit, für den ganzen Kanton oder Teile davon die Formularpflicht einzuführen. Dagegen bezieht sich die Initiative auf den Leerwohnungsbestand im gesamten Kanton.

Für den Regierungsrat ist die geltende Regelung damit besser geeignet, um flexibel auf Veränderungen im Wohnungsmarkt zu reagieren. Da es keinen flächendeckenden Wohnungsmangel gebe, müsse an der heutigen Lösung auch nichts geändert werden, schreibt er.

Der Regierungsrat relativiert auch die Bedeutung der Leerwohnungsziffer. In Gemeinden mit sehr wenigen leeren Wohnungen müsse nicht unbedingt Wohnungsmangel bestehen, teilte er mit. Es komme auch auf das Verhältnis von Angebot und Nachfrage an.

Weiter stellt der Regierungsrat fest, dass die Anfangsmietzinsen im Kanton Luzern nur selten bei der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht angefochten würden. Das Verhältnis zwischen Miete und Vermieter dürfe im Kanton Luzern als gut bezeichnet werden. Die geltenden Regelungen seien somit ausreichend.

Die Formularpflicht gebe der Mieterschaft keine zusätzlichen Recht, hält der Regierungsrat fest. Der bürokratische Mehraufwand, den die Formularpflicht bringe, sei nicht gerechtfertigt.

Zurück zur Startseite