Zentralschweiz Luzerner Regierungsrat will mehr Lohn für sich und die Verwaltung

kad, sda

29.6.2022 - 09:41

Der Luzerner Finanzdirektor Reto Wyss (Mitte) will für die Kantonsangestellten höhere Löhne ermöglichen. (Archivbild)
Der Luzerner Finanzdirektor Reto Wyss (Mitte) will für die Kantonsangestellten höhere Löhne ermöglichen. (Archivbild)
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Der Luzerner Regierungsrat soll mehr Lohn erhalten. Er hat eine Revision des Lohnsystems der kantonalen Verwaltung in die Vernehmlassung geschickt, die auch bei Kantonsangestellten höhere Löhne ermöglicht, die Entwicklung aber stärker von deren Leistung abhängig macht.

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Die Saläre der Luzerner Verwaltung mit ihren rund 6000 Mitarbeitenden seien nicht mehr in allen Bereichen konkurrenzfähig, teilte die Staatskanzlei am Mittwoch mit. Deshalb soll das Lohnsystem angepasst werden.

In der kantonalen Verwaltung gibt es heute 18 Lohnklassen mit je einem Maximal- und einem Minimallohn. In der tiefsten Lohnklasse, etwa für Reinigungskräfte oder Betriebsmitarbeitende, liegt die Spannbreite zwischen 41'219 und 61'713 Franken, in der höchsten Lohnklasse zwischen 144'913 und 216'968 Franken – hier sind oberste Kader wie Dienststellenleiter eingereiht.

Eine Analyse habe gezeigt, dass der Kanton Luzern ab Lohnklasse 14 bezüglich Besoldung kaum mehr ein attraktiver Arbeitgeber sei. Er liege hier klar unterhalb des Medians des Deutschschweizer Marktes. Auch bei den untersten beiden Stufen gebe es Handlungsbedarf. Bei den übrigen Lohnstufen bewege man sich am Markt, hiess es beim Kanton auf Anfrage.

Neu maximal 235'869 Franken

Der Regierungsrat schlägt deshalb vor, in den besagten fünf höchsten Lohnklassen den Lohnrahmen gegen oben zu öffnen und den maximal möglichen Lohn in Klasse 18 um 8,7 Prozent zu erhöhen auf 235'869 Franken. Der Minimallohn bleibt in dieser Klasse unverändert. Anders sieht es in den untersten beiden Lohnklassen aus: Hier wird der Minimallohn um 10,2 Prozent angehoben auf 45'435 Franken.

Betroffen ist laut dem Kanton nur ein kleiner Teil der Mitarbeitenden. Für die Verwaltungsangestellten bringe die Revision des Lohnsystems keine unmittelbaren Lohnänderungen. Doch es entsteht dadurch laut der Regierung «mehr Luft für individuelle Lohnentwicklungen».

Zu diesem Zweck will die Regierung zudem das dreiteilige Lohnband abschaffen sowie die fixen 15 Erfahrungsstufen und den automatischen jährlichen Erfahrungsstufenzuwachs. Letzterer führe nämlich dazu, dass der Lohn steige, auch wenn dies aufgrund der Leistung nicht gerechtfertigt sei.

Höhere Löhne für Regierung

Auswirkungen hat die geplanten Erhöhung des Maximallohns auch auf die Saläre von Regierung, Staatsschreiber und Kantonsgericht. Diese sind in der separaten Magistratenbesoldungsordnung festgelegt, die allerdings an die Lohnklasse 18 gekoppelt ist.

So erhalten etwa die Mitglieder der Regierung heute je nach Dienstalter 112 bis 120 Prozent des Maximallohns der höchsten Lohnklasse, was 243'004 bis 260'362 Franken entspricht. Zusammen mit den Spesen kommt die Luzerner Regierung auf 267'004 bis 284'362 Franken und liegt damit im Kantonsvergleich im Mittelfeld.

Dies solle so bleiben. Deshalb will die Regierung neu den Spesenanspruch in die Besoldungsordnung miteinbeziehen und den Prozentsatz am Maximallohn auf 110 bis 118 Prozent kürzen. Somit würde die Vergütung um maximal 5963 Franken steigen auf 271'456 bis 290'325 Franken.

Die Anpassungen der Magistratenbesoldung führt zu Mehrkosten von rund 100'000 Franken jährlich. Bei der Verwaltung hingegen sind laut der Regierung die möglichen Auswirkungen nicht bezifferbar. Die zukünftige Lohnentwicklung sei von den bewilligten Mitteln abhängig.

Gezielte Lohnerhöhungen

Zusätzlich will der Regierungsrat gezielte Lohnerhöhungen ermöglichen, etwa in Verwaltungsbereichen, für die er nur schwer Personal finden kann. Dabei handelt es sich etwa um IT-Experten, Ingenieure sowie Projektleiter im Bereich Verkehr und Infrastruktur oder Immobilien. Die Kosten für diese einmaligen strukturellen Lohnmassnahmen belaufen sich schätzungsweise auf 1,5 Millionen Franken.

Die Vernehmlassung dauert bis Mitte Oktober. Der Kantonsrat soll im Frühling 2023 darüber beraten. Die Änderungen sollen per 1. Juli 2023 in Kraft treten. Nicht betroffen von der Revision sind die Löhne der Luzerner Lehrpersonen.