Raumplanung Luzerner Regierungsrat will Spielraum beim Einzonen bewahren

SDA

21.6.2019 - 11:53

Blick über Meggen LU: Die Luzerner Kantonsregierung will nichts von zwei Initiativen zum Schutz der Kulturlandschaft wissen. (Archivbild)
Blick über Meggen LU: Die Luzerner Kantonsregierung will nichts von zwei Initiativen zum Schutz der Kulturlandschaft wissen. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/SIGI TISCHLER

Der Luzerner Regierungsrat lehnt die beiden Initiativen «Luzerner Kulturlandschaft» ab, formuliert zur einen aber einen Gegenentwurf. Mit vier Anpassungen im Planungs- und Baugesetz will er den Anliegen der Initianten entgegenkommen und Kulturland besser schützen.

«Der Kanton Luzern und die Schweiz sind nicht fertig gebaut», davon gehe die Luzerner Regierung aus, sagte Baudirektor Robert Küng, als er sich am Freitag in seiner letzten Medienkonferenz als Regierungsrat zu den beiden Initiativen zur Luzerner Kulturlandschaft äusserte. Diese stammten aus einer Zeit, als in den Köpfen der Bevölkerung noch Kräne und verbaute Fussballfelder das Landschaftsbild prägten.

Doch das sei nicht mehr so. Der Richtplan des Kantons mache jeder einzelnen Gemeinden sehr restriktive Vorgaben zum Wachstum und fordere Verdichtung. Rund 20 Gemeinden hätten zu grosse Bauzonen und sähen sich mit Rückzonungsforderungen konfrontiert. Sie täten sich schwer damit, sagte Küng.

Der Kanton Luzern wolle allerdings bei der Raumplanung beweglich bleiben und genau dies erschwerten die Initiativen, sagte der Baudirektor. Die Gesetzesinitiative will landwirtschaftliche Nutzflächen stärker schützen und die Kompensationsmöglichkeiten für Fruchtfolgeflächen einschränken.

Kompensation ermöglichen

Bei letzteren handelt es sich um für die Landwirtschaft besonders geeignetes, ackerfähiges Land. Der Kanton Luzern muss davon gemäss Bund 27'000 Hektaren bewahren und liegt laut Küng derzeit in etwa bei dieser Zahl. Wird heute für eine Betriebserweiterung oder einen Sportplatz eine solche Fläche verbaut, muss man diese kompensieren.

Die Kompensation erfolgt durch eine Rückzonung oder aber durch eine Bodenverbesserung andernorts, womit Fruchtfolgefläche entsteht. Letzteres soll laut den Initianten nicht mehr möglich sein, weil dadurch mitunter die Biodiversität beeinträchtigt wird. Damit mache die Initiative das Verbauen von Fruchtfolgeflächen faktisch unmöglich, kritisiert die Regierung.

Das wiederum fördere die Zersiedelung, weil die Fruchtfolgeflächen meist in der Ebene lägen, wo sich auch die Hauptverkehrsachsen und Entwicklungsschwerpunkte befänden. Statt dort würde, so die Argumentation der Regierung, wahrscheinlich in die Peripherie ausgewichen.

Entschädigungsforderungen

Ein Dorn im Auge ist ihr zudem die geforderte Verschärfung für das Verbauen von landwirtschaftlicher Nutzfläche, wovon sich 1200 Hektaren innerhalb der Bauzone befinden. Könnten solche nicht mehr genutzt werden, laufe das einerseits dem Verdichtungsgebot zuwider. Anderseits resultierten Bauverbote innerhalb der Bauzone, was ein Eingriff ins Privateigentum darstelle und Entschädigungsforderungen zulasten der Gemeinden zur Folge habe.

Die Anliegen der Initiative entspreche laut der Regierung grösstenteils gelebter Praxis. Weil sie jedoch nicht vollständig im Gesetz verankert sind, nimmt die Regierung einige Teile in einen Gegenentwurf auf und ergänzt das Planungs- und Baugesetz.

So soll bei der Kompensationspflicht weiterhin Bodenverbesserung möglich sein, dazu kommt aber eine zwingende Prüfung von Varianten und Alternativen. Auf die geforderte Kartierung der Fruchtfolgeflächen wolle man dagegen aus Aufwandgründen verzichten.

Umbauten priorisieren

Für die Einzonung von Kulturland wird die Voraussetzung konkretisiert, abgetragener Boden, etwa Aushub, soll möglichst vollständig als Boden erhalten bleiben – die Initiative fordert die Verwendung zur Verbesserung degradierter Böden. Allerdings lasse sich mit schlechtem Aushub ein schlechter Boden nicht verbessern, argumentiert die Regierung.

Schliesslich soll das Bauen ausserhalb der Bauzone, das vom Bund bereits streng geregelt sei, im kantonalen Gesetz konkretisiert werden. So sollen neu Umbauten und Umnutzungen gegenüber Neubauten zu priorisieren seien. Auch sollen Vorgaben zu Anordnung und Gestaltung von Bauten, Anlagen und Nutzungen möglich sein.

Nichts wissen will die Regierung dagegen von der Verfassungsinitiative, die eine Verankerung in der Kantonsverfassung anstrebt. Sie habe gar keinen stärkeren Schutz von Kulturland zur Folge, zumal der Inhalt geltendes Bundesrecht bloss wiederhole.

Genau deshalb lehne die Regierung sie ab, weil man nur unerlässliches und wesentliches in der Kantonsverfassung haben wolle, sagte Küng. Beide Initiativen seien gültig, der Kantonsrat wird sie frühstens Ende Oktober beraten, eine mögliche Volksabstimmung wäre im Frühjahr 2020 denkbar.

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